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Geschrieben von SassyS am 30.08.2005, 18:47 Uhr

Berufliche Umorientierung / Zweite Ausbildung

hallo, ich hab ein paar fragen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

zum einen: wer weiß, ob man einem arbeitgeber eine bereits bestehende schwangerschaft mitteilen muss, wenn man ein vorstellungsgespräch hat?

und: wer von euch hat es gewagt, sich beruflich auch im "alter" neu zu orientieren z. b. eine zweite ausbildung zu machen? mit alter mein ich da z. b. 29 jahre *g* wie sieht da die förderung durchs amt aus? gibts überhaupt eine? wenn nein: wovon lebt man dann, denn die ausbildungsvergütung ist ja nicht der hammer? wie sehen überhaupt die chancen aus, in diesem alter noch einen regulären ausbildungsplatz mit anschließender anstellung zu finden, wenn man schon ein kind hat und / oder ein weiteres erwartet?

bin für antworten äußerst dankbar :)

lg sassy

 
20 Antworten:

Re: Berufliche Umorientierung / Zweite Ausbildung

Antwort von Suka73 am 31.08.2005, 16:19 Uhr

Also wenn der neue AG Dich fragt ob Du gerade schwanger bist oder ob Kinder geplant sind, dann MUSST was sagen. Ansonsten nicht...

Zur zweiten Ausbildung... hm. Ich bin auch schon 30. Ich wollte immer einen besonderen Beruf erlernen, den es aber damals noch nicht als Ausbildungsberuf gab. Da ist man eher nebenher oder durch Beziehungen reingerutscht. Als ich so 26 war gabs diesen Beruf auf einmal auch als Ausbildung. ich habe lange überlegt es aber dann gelassen. Ich würde mich auch schon gern umorientieren. Eine gute Möglichkeit dazu wäre das Fernstudium. Ich arbeite momentan nämlich in der Immobilienbranche als Assistenz (was heißt momentan, schon seit 4 Jahren mit einer Babypause) und üwrde gern den Maklerschein machen. Nur habe ich ja mittlerweile ne Wohnung und ein Kind (bin AE) so dass ich es mir definitiv nicht leisten könnte jetzt nochmal 3 Jahre die Schulbank zu drücken, davon abgesehen dass ich dafür keine Zeit hätte und auch keine Lust. Insofern ist ein Fernstudium schon ne gute Sache, nur leider oft sehr teuer. Ich weiß nicht wie es da mit Bezuschussungen aussieht. Muss Dir aber ehrlich sagen, wenn Du keinen finanziellen Background hast oder eine Familie, einen Mann der Dich fängt und sich ums Kind kümmert in der Zeit würde ich es in dem "Alter" lassen.

LG Sue

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äh mit "lassen" meine ich die Ausbildung *g*

Antwort von Suka73 am 31.08.2005, 16:21 Uhr

LG Sue

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Re: äh mit

Antwort von SassyS am 31.08.2005, 17:38 Uhr

hab ich kapiert ;) danke. ich grübel halt immer wieder mal darüber nach und denke halt ständig, dass ich eventuell bessere chancen hätte, wenn ich noch was anderes lernen würde. hm, zur zeit ist es halt schwierig.

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Fernstudium (Vorsicht:lang!)

Antwort von merondine am 01.09.2005, 6:39 Uhr

Hallo, ich misch´ mich mal eben hier ein, obwohl ich hier gar nicht hingehöre (hab´ noch gar kein Kind), denn ich mache gerade ein Fernstudium oder - ehrlicher gesagt - einen Fernlehrgang. Bin 31 und dachte mir ebenfalls, dass es nicht schaden könnte, nach einer (hoffentlich bald eintretenden *grins*) Schwangerschaft noch ein bißchen mehr Qualifikation für einen Neueinstieg nachweisen zu können. Es gibt die Möglichkeit des Meister-Bafögs. Das kann man auch für eine Weiterbildung beantragen, sofern die auf die bereits vorhandene Qualifikation/ Erfahrung/ Ausbildung aufbaut. Es gibt ´nen Zuschuss von ca. 30 % und ein zinsgünstiges Darlehen. Vielleicht ist das ja was für dich?
LG, Merondine

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Re: Fernstudium - Gegenfrage

Antwort von Suka73 am 01.09.2005, 9:16 Uhr

das gilt aber nur für Arbeitslose, oder? Wenn ich jetzt als vollzeit arbeitende Alleinerziehende sowas mache dann nicht... Meine Firma beteiligt sich leider nicht daran.

LG Sue

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Re: Fernstudium (Vorsicht:lang!)

Antwort von SassyS am 01.09.2005, 9:55 Uhr

wo kann man sich dafür schlau machen? das klingt ja nicht ganz so schlecht und wäre sicherlich eine gute alternative!

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@Suka73 und SassyS

Antwort von merondine am 01.09.2005, 10:01 Uhr

Hallo, da bin ich nochmal.

Nein, das Meister-Bafög kannst du sogar beantragen, wenn du (wie ich) ´nen Vollzeitjob hast. Infos gibt´s hier:

www.meisterbafoeg.de

Gruß, Merondine

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peinlich...

Antwort von merondine am 01.09.2005, 10:04 Uhr

...wollte keine Werbung machen. Hab´ gegoogelt und gerade erst gesehen, dass das der Link zur SGD führt. Sorry! (Ich mache allerdings tatsächlich dort meinen Fernlehrgang).

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tja schade

Antwort von Suka73 am 01.09.2005, 10:37 Uhr

gerade das was ich machen möchte wird eben nicht durch Meister-Bafög unterstützt. Ich möchte ja nur Maklerschein machen nicht Immobilienfachwirt, dazu fehlt mir ja die Voraussetzung. Würde ich den Fachwirt machen wollen dann würde ich sowas schon bekommen. Finde es schade, dass nirgends aufgeschlüsselt ist welche Grundvoraussetzungen man für den gewählten Beruf mitbringen muss.

Ich hatte mir auch mal Unterlagen zuschicken lassen, bin aber nimmer sicher ob das SGD war oder I...irgendwas... ILS oder so.

Mit Werbung in dem Sinne hat das nicht viel zu tun. Hier werden ja nur Tipps gegeben und Erfahrungen gesammelt.

LG Sue

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@Suka73

Antwort von merondine am 01.09.2005, 13:52 Uhr

Bist du nicht an dem Immobilienfachwirt interessiert oder denkst du, dir fehlen die Voraussetzungen? Soviel ich weiß, muss man eine kaufmännische Ausbildung und soundsoviel Jahre Berufserfahrung (zum Ende des Fernlehrgangs!) haben... Wenn du natürlich interessenhalber lieber den Maklerschein machen willst, ist das etwas anderes.

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@Merondine

Antwort von Suka73 am 01.09.2005, 14:23 Uhr

Mensch sag mal Du hast doch sicher das Start-Kursbuch vorliegen wo alle Berufe aufgelistet sind. Kannst Du mir eventuell, wenn Du Zeit hast, die Voraussetzungen für Makler und für Immobilienfachwirt rausschreiben?

Also zu meinem Lebenslauf *g*: Ich bin gelernte ReNo, arbeite jetzt als Assistenz im Immobilienbereich seit 4 Jahren. Heißt, Maklerschein könnte ich schon machen aber ich glaube dem Immobilienfachwirt liegt der Maklerschein zugrunde, wenn ich das richtig verstanden habe. Jedenfalls sind unsere Chefs hier gerade zum Teil dabei den Fachwirt zu machen vor der IHK, sind aber wie gesagt alle schon Makler. Mich würde halt der Makler interessieren, aber dafür gibts dieses Bafög dann nicht. Sehr schade... wäre echt eine Möglichkeit gewesen. Ich habe zwar abends nicht wirklich die Zeit mich da 3 Stunden hinzuhocken, aber ich fahre ja auch viel Bahn oder Simon pennt ja auch mal mittags... und es wäre halt berufsbegleitend, sprich für mich nichts was ich noch nie gemacht habe, ich arbeite ja täglich bis abends halb fünf...

LG Sue

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AG muss nicht über Kinderwunsch oder SSW informiert werden

Antwort von Sis am 01.09.2005, 16:35 Uhr

... nur eine kleine Anmerkung am Rande: Man muss beim Vorstellungsgespräch auch auf die direkte Frage nach einer Schwangerschaft oder einem Kinderwunsch nicht die Wahrheit sagen, da eine solche Frage nicht zulässig ist. Das wurde mehrfach von Gerichten so bestätigt.
Ob es "moralisch" ok ist, muss jede Frau selbst entscheiden. Sie kann auch, sollte sie nach der Anstellung direkt ihre SSW bekannt geben, nicht gekündigt werden (Mutterschutzgesetz).

LG
Sis

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Re: AG muss nicht über Kinderwunsch oder SSW informiert werden

Antwort von Suka73 am 01.09.2005, 16:47 Uhr

das ist ja schon nett, finde ich aber für den Arbeitgeber eben nicht so toll. Denn der stellt ja jemanden ein in der Hoffnung, eine feste Volltagskraft zu haben die ihm lange erhalten bleibt. Kein Arbeitgeber stellt gern ein und entläßt dann wieder oder zahlt noch 2 Monate weiter für jemanden, der schon im MuSchu ist - oder hält den Platz gern frei.
Ist net bös gemeint, wisst Ihr ja selbst :o) Von daher kann ich es VERSTEHEN wenn ein AG im Gespräch sowas fragt, er möchte sich ja auch abgesichert wissen... ich würde auf die Frage immer ehrlich antworten. Käme mir sonst doof vor. Wenn er mich dann trotzdem einstellt, Hut ab.

LG Sue

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Re: AG muss nicht über Kinderwunsch oder SSW informiert werden

Antwort von SassyS am 01.09.2005, 17:58 Uhr

ich würde es verschweigen, wenn ich vor habe, wenige monate nach der entbindung (2-3) wieder arbeiten zu gehen und eine stelle haben will, wo ich zurück kehren kann. wenn ich aber 3 jahre zu hause sein möchte, dann wäre das natürlich unsinn.

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@suka73 (Vorsicht lang!)

Antwort von merondine am 02.09.2005, 2:40 Uhr

Hi, leider habe ich das Kursbuch nicht mehr vorliegen, da ich mich ja schon für einen Kurs entschieden habe (übrigens den Immobilienfachwirt). Bei mir ist es eben so, dass ich eine (allgemeine) kaufmännische Ausbildung, aber entsprechende Berufserfahrung im Immobereich habe. Die Bedingungen für den Maklerschein kenne ich nicht. Wenn du die Prüfung vor der IHK ablegen willst, musst du dir da sowieso anhand deiner bisherigen Kenntnisse/Zeugnisse die Zulassung holen.

Eins kann ich dir aber für diesen Kurs sagen: das ist sicherlich nichts, was du mal eben in der Bahn oder so lernen kannst! Meiner Meinung nach ist es mit diesen 10-15 Stunden/Woche, die da so schön locker angegeben werden, nämlich nicht getan (vielleicht bin ich aber auch nur besonders blöd - glaub´ ich aber eigentlich nicht). Ich kämpfe mich jetzt schon einige Monate dadurch und bis jetzt wurde das Thema Immobilien kaum berührt, es geht halt auch viel um Mitarbeiterführung, Führungsqualitäten und und und. In dem Bereich habe ich jedenfalls Null Vorahnung. Solltest du dich für einen Kurs entscheiden, kann ich dir nur den Tipp geben: lass´ dir mal die Kursbroschüre zuschicken und warte, bis du einen Vertrag abschließt. Mir hat die SGD nach ein paar Wochen "Nichtreagieren" ein um fast 400 EUR reduziertes Angebot geschickt (und ich habe von anderen gehört, dass das wohl fast immer so läuft...).
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG, Merondine

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@Merondine

Antwort von Suka73 am 02.09.2005, 9:53 Uhr

Aaaah danke schön - das erklärt dann auch warum nach dem Fachwirt unser Abteilungsleiter auf einmal Niederlassungsleiter geworden ist :o)
Nee, also dann möchte ich "nur" den Maklerschein.
Wir scheinen ja ein paar Gemeinsamkeiten zu haben, arbeitest Du bereits als Maklerin oder auch als Assistenz in einer Immobilienbude? Wo?

LG Sue

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Re: Berufliche Umorientierung / Zweite Ausbildung

Antwort von sun1024 am 05.09.2005, 0:09 Uhr

Also man muss die Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch nicht von sich aus mitteilen, und man muss auch nicht wahrheitsgemäß auf Fragen dazu antworten. Denke allerdings, dass es das Arbeitsklima nicht gerade verbessern würde, zu lügen ;).

Ich habe mich im Alter von genau 29 Jahren beruflich umorientiert und nochmal ein komplett neues Studium angefangen, was hofentlich in anderthalb Jahren fertig sein soll. Gefördert wird da nix, im Gegenteil, Zweitstudiengebühren hallo.

Allerdings gibt es Umschulungen und Weiterbildungen, für die man sich fördern lassen kann. Die Gelder dafür sind aber knapp und eher am Jahresanfang als am Jahresende vorhanden. Frag dann einfach mal bei der Agentur für Arbeit nach.

Wovon man lebt ... tja ... momentan von dem mehr als spärlichen Einkommen meines Mannes, dem Kindergeld, dem Erziehungsgeld, und dem ALG2.

Wie es mit den anschließenden Chancen aussieht ... nun, ich denke realistischerweise nicht prickelnd. Aber das ist ja kein Grund, es nicht zu versuchen. Ich hoffe ja ein bisschen, dass der eine oder andere Arbeitgeber es sogar als Vorteil sieht, dass meine Familienplanung mit meinen 3 Kindern abgeschlossen ist.

LG sun

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@suka73

Antwort von merondine am 05.09.2005, 7:35 Uhr

Sorry, war ein paar Tage nicht hier. Nee, ich arbeite im Moment gar nicht. Bin zurzeit mit meinem Mann im Ausland und kann mich deshalb ganz auf diesen Fernlehrgang konzentrieren. Ich habe bisher allerdings mehr mit der Verwaltung von Immobilien (d.h. Miet-und WEG-Verw.)zu tun gehabt. Ich komme aus Hamburg und du?
LG, Merondine

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Re: Berufliche Umorientierung / Zweite Ausbildung

Antwort von Kaika am 08.09.2005, 9:21 Uhr

Hallo sun, hab mit Interesse Deinen Beitrag gelesen. Bin auch im Zweitstudium, hab mich mit 27 nochmal umorientiert.Zum Glück gibts bei uns noch keine Studiengebühren, waren die bei Euch schon eingeführt, als du angefangen hast, oder kamen die währenddessen? HaSt Du durchstudiert als deine Kinder kamen oder eine Pause eingelegt? Vielen Dank schon jetzt mal für deine Antworten!

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Re:Hallo Sun

Antwort von Kaika am 08.09.2005, 9:22 Uhr

Beitrag von eben richtet sich an sun

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