Baby und Job

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Geschrieben von berita am 17.07.2003, 12:52 Uhr

@ Berita

Hmm, also das Geburtsdatum des Kindes spielt meines Wissens nur eine Rolle, wenn du IM Erziehungsurlaub Teilzeit arbeitest.

Das Recht auf TZ, was ich zitiert habe, gilt fuer alle Arbeitnehmer. Und ist relativ leicht zu umgehen, wenn man es sich so durchliest. Dass du Kinder hast, spielt da glaube ich keine Rolle. Wenn es sehr wichtig fuer dich ist, sprich vielleicht lieber einen Anwalt darauf an, falls dein AG ablehnt.

LG
Berit

 
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