Geschrieben von berita am 17.07.2003, 12:52 Uhr |
@ Berita
Hmm, also das Geburtsdatum des Kindes spielt meines Wissens nur eine Rolle, wenn du IM Erziehungsurlaub Teilzeit arbeitest.
Das Recht auf TZ, was ich zitiert habe, gilt fuer alle Arbeitnehmer. Und ist relativ leicht zu umgehen, wenn man es sich so durchliest. Dass du Kinder hast, spielt da glaube ich keine Rolle. Wenn es sehr wichtig fuer dich ist, sprich vielleicht lieber einen Anwalt darauf an, falls dein AG ablehnt.
LG
Berit
- Erziehungszeit-Ende: Umstellung auf Teilzeit - Anja B. 16.07.03, 14:10
- Re: Erziehungszeit-Ende: Umstellung auf Teilzeit - berita 17.07.03, 7:43
- @ Berita - Anja B. 17.07.03, 10:56
- Re: @ Berita - berita 17.07.03, 12:52
- @ Berita - Anja B. 17.07.03, 10:56
- Re: Erziehungszeit-Ende: Umstellung auf Teilzeit - berita 17.07.03, 7:43
Heimarbeit
Erziehungsgeld, Teilzeit,...
Mutter mit 18 welche möglichkeiten gibt es um eine Ausb. zu machen in der Schwangerschaft bzw. danach ? AN ALLE !!!!
Brauche mal Euren Rat zum Thema Kindergarten / Kinderkrippe!!!
Brauche etwas Zuspruch..... :-(
Teilzeitstellen und Dienstreisen?
Wie bewerben nach 3 Jahren Erziehungsurlaub und ein Jahr zuhause
Quasselmamis - Ein Forum für alle Mamis!
Wie lange kann man rückwirkend eine Krankmeldung abgeben? Betrifft Arbeitsamt