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Geschrieben von Jeckyll am 18.11.2018, 16:01 Uhr

Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Wie viele Tage Urlaub hat man Anspruch wenn man seine Arbeitszeit auf 4 Tage in der Woche verteilt statt auf 5? Normalerweise sind es 30 Tage Urlaub im Jahr. Hat man dann trotzdem 30 Tage Urlaub im Jahr oder weniger weil man ja nur vier Tage in der Woche arbeitet (jeder Urlaubstag also mehr Stunden hat als bei Beschäftigten mit 5 Tage Woche bei gleicher Arbeitszeit)?

Jeckyll

 
7 Antworten:

Re: Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Antwort von KKM am 18.11.2018, 17:29 Uhr

30 geteilt durch 5 mal 4 =24

Dunhast in jedem Fall 6 Wochen frei, bei einer 4 - Tagewoche dann 24 Tagd im Jahr.

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Re: Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Antwort von Jeckyll am 18.11.2018, 19:20 Uhr

Danke

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Re: Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Antwort von rabe71 am 19.11.2018, 6:36 Uhr

Hallo,
bei uns hat man die gleiche Anzahl an Urlaubstagen.
Nur zählt ein Tag dann nur xProzent,!
Lg

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Re: Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Antwort von Lewanna am 19.11.2018, 17:39 Uhr

Ich arbeite auch 4 Tage/Woche und habe 24 Urlaub.
Bei einer 3 Tage/Woche hatte ich 18 Tage Urlaub.
LG

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Re: Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Antwort von dee1972 am 19.11.2018, 22:39 Uhr

24 Tage, damit kommst du auch auf 6 Wochen Urlaub (so wie es der Vollzeitmitarbeiter mit 30 Tagen)

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Re: Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Antwort von lilke am 23.11.2018, 8:42 Uhr

Wir wird Urlaub bei Euch denn abgerechnet? Wenn er tageweise gerechnet wird, dann bin ich auch bei 24 Tagen.

Bei uns wird Urlaub Stundenweise gerechnet. D.h. ich habe bei einer 30h Woche auch 30 Tage á 6h (entspr. 22,5 8h-Tagen). Bei 32h Woche wären das also 30 Tage á 6,4h => 25,6 8h-Tage. Wie ich meine 30h verteile ist im Grunde genommen mein Bier, bzw. Abstimmungssache mit dem Vorgesetzten. Ich muss dann halt entsprechend pro Tag Stunden Urlaub nehmen.

LG
Lilly

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Re: Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Antwort von RR am 30.11.2018, 9:51 Uhr

Hallo
an meiner ehem. Arbeitsstelle war es so, dass die TZler dann auch "stechen" mussten u. die Wochenarbeitszeit war xy h. Jeder Tag wurde umgerechnet die Arbeitszeit (also z. B. bei 20 Wochenstd. egal wie die verteilt waren war jeder Arbeitstag dann 4 h, arbeitete man in einer Woche dann 2 Tage u. in der nächsten 3 Tage mit je 8 h war das egal, im Mittel hats ja gepasst. Dann hatten sie auch 30 Tage Urlaub, da man ja wenn man nicht Wochenweise sondern auch mal nur 1 Tag Urlaub nimmt den Betrieb sozusagen "Beschissen" hätte. Gezählt wurde ja jeder Tag..... Aber das macht jeder Betrieb anders, ich fand die Regelung eig. genau richtig...... von daher nachfragen, auch wie das dann ist wenn du z.B. nicht 1 Woche sondern nur 1-2 Tage mal nimmst.

viele Grüße

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