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Geschrieben von Hubbeldubbel am 28.09.2017, 12:34 Uhr

Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind

Du hast einen Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem 1 Lebenajahr, wenn ihr diesen nucht in Anspruch nehmt, ist das Eure persönliche Entscheidung .

Ps: Eben weil unsere Familienplanung nucht abgeschlossen ist, gehe ich Vollzeit nach Kind 1 (1Jahr alt). TZ kann ich immernoch machen, wenn die Kinderplanung durch ist.

Du wirst also nicht benachteiligt und ungerecht behandelt, es geht allen so ;-)

 
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