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Geschrieben von Patanja am 17.08.2006, 19:22 Uhr

Befristeter Vertrag

Hallo!
Ich habe am 01.08.2006 einen befristeten Vertrag für drei Monate bekommen.Vorher hatte ich bei dem Haus einen befristeten für ein halbes Jahr.
Seit gestern weiß ich das ich Schwanger bin und wollte mal fragen wann ich das melden muß und ob ich dann gekündigt werden kann.

 
6 Antworten:

Re: Befristeter Vertrag

Antwort von Heike1972 am 17.08.2006, 20:42 Uhr

Hallo,

na kündigen können sie dich wohl nicht. Aber sie werden ja deinen Vertrag nach den drei Monaten nicht verlängern.
Sagen musst du es so schnell wie möglich.
Ich wünsche dir eine schöne Schwangerschaft !!!!

LG v. Heike

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Re: Befristeter Vertrag

Antwort von Chrissicat am 18.08.2006, 0:12 Uhr

Gekündigt werden kannst du nicht, wenn du schwanger bist, aber dein Arbeitgeber muss den Vertrag auch nicht verlängern, d. h. es ist möglich, dass dein Arbeitgeber den Vertrag nach den 3 Monaten einfach auslaufen lässt.

Was die Mitteilungspflicht betrifft, stimme ich Heike1972 nicht zu. Du bist NICHT VERPFLICHTET die Schwangerschaft deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitzuteilen.

Es kommt aber auch ganz darauf an, was für Tätigkeiten du ausüben musst. Sind darunter auch welche, die du während der Schwangerschaft nicht ausüben solltest, dann musst du die Schwangerschaft deinem Arbeitgeber natürlich recht bald mitteilen, da ansonsten keine Rücksicht genommen werden kann.

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@Chrissicat

Antwort von Heike1972 am 18.08.2006, 12:40 Uhr

Du bist während eines Vorstellungsgespräches nicht verpflichtet deine Schwangerschaft bekannt zu geben. Selbst wenn du danach gefragt wirst, brauchst du nicht zu antworten.
Wenn du aber in einem Arbeitsverhältnis stehst, sollte man schon so früh wie möglich dem Arbeitgeber Bescheid geben. Deine Rechte als Schwangere sind schon etwas anders. Diese kannst du natürlich nur wahrnehmen, wenn der Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt wurde.

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An Chrissicat

Antwort von Jo2003 am 18.08.2006, 13:49 Uhr

Eine Schwangere ist verpflichtet dem AG so schnell wie möglich die Schwangerschaft mitzuteilen. Sie kann nur nicht bestraft werden, wenn sie es nicht tut.

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Man ist NICHT verpflichtet ...

Antwort von Twinmädels am 18.08.2006, 22:37 Uhr

..., den AG so schnell wie möglich von der SS zu unterrichten. Im Mutterschutzgesetz steht lediglich, dass man es tun SOLLTE. Müssen und sollen sind zwei Paar Schuhe. Und man tut es ja dann auch nur zum eigenen Schutz bzw. des ungeborenen Kindes.

Ich habe meinem AG erst in der 21. SSW gesagt, dass ich schwanger bin. Ich hatte auch einen befristeten Arbeitsvertrag und wollte noch den Folgevertrag in der Tasche habe, bevor ich Bescheid gebe. Das hat dann auch geklappt.

Ich habe im Büro gearbeitet. Und die Kartons mit dem Kopierpapier habe ich dann eben die Männer tragen lassen. Ist ja nix verwerfliches dran, wenn das die Männer machen, wenn sie in der Abteilung vorhanden sind. ;-)

Vielleicht kannst Du auch noch abwarten, bis Du Deine Verlängerung in der Tasche hast. Denkst Du denn, dass Du nochmal eine bekommst (den Aspekt ss jetzt mal außer acht gelassen)?

LG Dani

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Re: das ist doch unfair....

Antwort von Lena_1977 am 20.08.2006, 16:31 Uhr

Sorry, aber in der 20. Woche einer verschwiegenen Schwangerschaft noch den Vertrag zu verlängern ist doch unfair.

Da muss sich niemand mehr wundern, wenn alle AG Schwangere und Mütter nur als Belastung ansehen.

Sorry,
Lena

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