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Geschrieben von Alex99 am 06.04.2005, 21:25 Uhr

befristeter Arbeitsplatz - Anspruch auf Krippenplatz??

Hallo,

vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Ich bin noch im Erziehungsurlaub mit unserer 6 Monate alten Tochter Therese. Mein Chef will das ich wieder arbeiten komme, und ich will auch. Mein Freund hat nun ab Mai auch eine Stelle bekommen. ALLERDINGS befristet für ein halbes Jahr.
Habe ich trotzdem Anspruch auf einen Krippenplatz ??? Oder ist unbefristet bei beiden Eltern die Bedingung ???

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

Liebe Grüße

Alex

 
5 Antworten:

Re: befristeter Arbeitsplatz - Anspruch auf Krippenplatz??

Antwort von grundgute am 07.04.2005, 7:03 Uhr

Auch ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, mein Mann unbefristet. Ich will jetzt nicht sagen, dass es einfach war mit dem Krippenplatz, es gibt manchmal einfach keine. Wir musste beide de Vertäge vorlegen. Auf die Befristung wurde nicht gesehen, da dies ja in vielen Bereichen üblich ist.
Ich bin mir nicht sicher ob man überhaupt einen "Anspruch" auf einen Krippenplatz hat. Meiner Meinung ist das ab 3 Jahre erst der FAll.

Viele Grüße Manuela

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Re: befristeter Arbeitsplatz - Anspruch auf Krippenplatz??

Antwort von Prinz am 07.04.2005, 7:11 Uhr

Hallo, guten MOrgen,

in BW ist es meisten so geregelt, das Kindergärten Kinder erst ab 3 Jahren nehmen. In seltenen Ausnahmefällen auch früher.

Kindertagesstätten hingegen nehmen auch schon jüngere Kinder auf. Manche ab 6 Monaten, manche ab 1 Jahr, muß man sich jeweils erkundigen.

Hier ist es so, daß wenn man einen Tagheimplatz benötigt, man einen Job haben muß, eine Weiterbildung besuchen muß, etc., und das auch bescheinigen können. Ist ein Partner unbefristet und einer befristet beschäftigt, spielt das - zumindest hier - keine wesentliche Rolle.

Oftmals ist es allerdings so, daß Leute lediglich für 2 oder 3 Monate einen Kurs oder so etwas besuchen, den Tagheimplatz bekommen und wenn der Kurs beendet ist, sind sie wieder zu HAuse, bekommen den Platz voll bezahlt und das Kind kann in der Gruppe bleiben.
Auch wenn jetzt viele schreine mögen, das man ja vielleicht bald wieder arbeiten geht oder sonst etwas macht, alleine in der Gruppe meiner Kinder sind von 3 Familien die Kinder, bei denen es genau so gehandhabt wird. Das Jugendamt überprüft es dann nicht mehr und damit ist das Thema gegessen und das Geschrei nach zu wenigen Betreuungsplätzen ist wieder da.

LG, Prinz

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Re: befristeter Arbeitsplatz - Anspruch auf Krippenplatz??

Antwort von Andrea25 am 07.04.2005, 9:34 Uhr

also einen anspruch hast du nicht, selbst wenn du alleinerziehend wärst (sprech da aus eigener erfahrung).
wenn du mit jemanden zusammenlebst wird schon drauf geschaut (ausser es gibt zu viele freie plätze-aber bitte wo in deutschland?) ob die eltern berufstätig sind. obs befristet oder nicht ist egal.

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Re: befristeter Arbeitsplatz - Anspruch auf Krippenplatz??

Antwort von katrin255 am 07.04.2005, 12:01 Uhr

Hallo Alex,

das ist sicherlich in jedem Bundesland anders (warum eigentlich?!). Hier in Sachsen muss man ein Bestätigung vom AG vorzeigen, dass man ab xx dort beschäftigt ist. Von Dauer keine Rede.

Wenn man arbeit hat, oder auch eine Fortbildung macht, hat man einen "Betreuungsbedarf", bedeutet aber noch lange nicht, dass Krippe schreit: Hurra, der nächste bitte! Es ist wirklich ein Mist mit der Kinderbetreuung in D! Habe meinen Krippenplatz schon seit Januar sicher, aber bisher keine Arbeit. Nun habe ich endlich Arbeit gefunden und kann Alexa ab Mai "verkaufen".

Es hat schon irgendwas perverses. Hast du keine Arbeit, bekommst du keinen Krippenplatz. Hast du keinen Krippenplatz, wirst du keine Arbeit finden.
Bei uns hat man ab dem vollendeten 2. LJ einen Anspruch. Dann ist's egal ob du arbeitest oder nicht. Wie soll man sich allerdings ohne Arbeit einen Krippenplatz leisten können?!

alles wird gut, irgendwann!

LG und kopf hoch
Katrin

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Re: befristeter Arbeitsplatz - Anspruch auf Krippenplatz??

Antwort von Alex99 am 07.04.2005, 14:03 Uhr

Danke für eure hilfreichen Antworten.

Habe eigentlich schon einen Krippenplatz bei einer Tagesmutter ab Juli sicher. Hatte vor einer Weile mit ihr Kontakt aufgenommen und nun mitgeteilt das mein Mann ab Mai nun Arbeit hat und ich ihr die Kleine gerne geben würde. Und sie sagte mir zu.
In unseren Kinderkrippen kommt man aber in eine lange Warteschlange. Bin aus der Lausitz ( südliches Brandenburg)
Hatte die Tagesmutter aber halt nicht gefragt ob es ein Problem mit dem befristeten Arbeitsvertrag ist.

Habe gestern im Netz gelesen, das die Politiker nun den Mangel an Krippenplätzen, vorallem in den alten Bundesländern, versuchen wollen zu beseitigen.



Liebe Grüße

Alex

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