Baby und Job

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Geschrieben von Murmeline am 13.11.2004, 17:09 Uhr

Beamtinnen-Frage wegen Beurteilung

Das ist leider klar geregelt. Eine Gegendarstellung wird zusammen mit der von Dir beanstandeten Beurteilung zur Personalakte genommen und gut ist:-( mehr passiert da nicht. In der Tat kann nur durch einen Gerichtsbeschluß die Beurteilung aus der Personalakte entfernt werden, aber dafür müßtest Du tätig werden und gerichtlich dagegen vorgehen.

 
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