Geschrieben von Murmeline am 13.11.2004, 17:09 Uhr |
Beamtinnen-Frage wegen Beurteilung
Das ist leider klar geregelt. Eine Gegendarstellung wird zusammen mit der von Dir beanstandeten Beurteilung zur Personalakte genommen und gut ist:-( mehr passiert da nicht. In der Tat kann nur durch einen Gerichtsbeschluß die Beurteilung aus der Personalakte entfernt werden, aber dafür müßtest Du tätig werden und gerichtlich dagegen vorgehen.
- Beamtinnen-Frage wegen Beurteilung - Benedikte 12.11.04, 23:05
- Re: Beamtinnen-Frage wegen Beurteilung - Murmeline 13.11.04, 17:09
- Re: Beamtinnen-Frage wegen Beurteilung - Jari 14.11.04, 8:10
- Re: Mädels, erstmal danke, aber m.T. - Benedikte 14.11.04, 10:22
- Re: Mädels, erstmal danke, aber m.T. - Murmeline 14.11.04, 11:01
- Re: Mädels, erstmal danke, aber m.T. - Jari 14.11.04, 12:15
- Re: Mädels, erstmal danke, aber m.T. - Benedikte 14.11.04, 10:22
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