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Geschrieben von Benedikte am 12.11.2004, 23:05 Uhr

Beamtinnen-Frage wegen Beurteilung

Hi,
ich habe im Sommer das vierte Kind gekriegt und stand kurz vorher zur Regelbeurteilung an.Meine kinderlose referatsleitern, zu der ich stets ein eher mäßiges verhältnis hatte, hatte mir die schlechteste Beurteilung meiner Laufbahn gegeben ( unter Durchschnitt), der zweitbeurteiler hat abgnickt. Normalerweise ist da nichts zu machen, nur hier ist die Beurteilung aus sich heraus unschlüssig. bspw. schreibt sie von meiner Einarbeitungsphase, was Quatsch ist, da sie neu kam in die Rabeitseinheit und neu war, ich hingegen schon länger.Dann hat sie Selbständigkeit, krativität, aktivität schwach beurteilt, eine ander Kollegin hatte jedoch ihre Umsetzung u.a. deswegen erreicht, weil meine Chefin bekanntermaßen " alles selber" machen muss und Dritte nie was entscheiden lässt, nur ihre eigenen Ideen umsetzt etc.pp. Dann hat sie mich als " unselbständig b" beschrieben, während ich im letzten zeugnis als " selbständig bis zur Eigenmacht" beurteilt wurde- alles innerhalb von zwölf Monaten von einem Zweitbeurteiler abgenickt.

Ich habe natürlich eine Gegendarstellugn mit diesem Tenor gechrieben ( schärfste Waffe der beamtin- der vermerk). Meine FRage : was passiert denn damit?Ich kann beweisen, dass das zeugnis unschlüssig ist, großenteils geht es sogar aus der Akte hervor.Wird das zeugnis dann aus der Personalakte entfernt?Ich bin ziemlich sicher, dass ich die Beurteilung vor dem verwaltungsgericht knacken könnte- nur ich will nicht dahin.Die beurteilung ist derzeit für nichts entscheidend, ich stehe nicht zur Beförderung an oder so und deshalb will ich mir den Stress nicht antun. Außerdem macht man sich mit sowas on der zentralabteilung unbeliebt und teuer ist es auch. Also, hat einer von Euch eine Idee, wie das weitergeht?

benedikte

 
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