Geschrieben von Henni am 02.01.2006, 17:30 Uhr |
Aupair Visum verlängern???
Hallo
ihr wisst ja immer alles+gg*:
Also: unser Aupair hat ein visum bis ende juni, mein schuljahr geth bis ende juli. kann man denn nun verlängern oder nciht?? oder wie wird da getrickst??? Sie möchte eh ab Oktober studieren in deutschland...also wäre das auch in ihrem sinne...
LG Henni
Aus welchem Land war sie nochmal?
Antwort von tinai am 02.01.2006, 17:46 Uhr
Russland? Bei EU wäre es eh kein Problem.
Geh mal auf die Seite der Botschaft. Es gibt ein Studienanwärtervisum - dazu muss sie noch keinen Studienplatz haben. Das wäre was. Außerdem muss sie vermutlich die DSH-Prüfung noch machen? Ohne die geht ja gar nichts.
DAs AU Pair-Visum selbst kann man nicht verlängern.
Unser letzter Au Pair hatte ein Studentenvisum, das bereits vor Ende seines Au Pair-Visums begann, damit wurde mit Inkrafttreten des neuen Visums das alte ungültig. Es ist mit Auflagen verbunden. wenn ich Dir irgendwie helfen kann, mail mich an.
Gruß tina
Re: Aus welchem Land war sie nochmal?
Antwort von Henni am 02.01.2006, 18:57 Uhr
Huhu
sie ist aus russland und will eh wie gesagt hier studieren. am 15 februar macht sie die test daf Prüfung. das entspircht DSH. unser Edi (Aupair aus georgien) übrigsen kommt wohl auch zur Prüfung hergeflogen, er hat sich nach wie vor eisern in Hamburg beworben und un eventuell eine chance auf den studienplatz *gg*
ABER: sie muss wohl zum beantragen des studienbewerbervisums nach russland...das wäre dann aber ja grad im juli wenn ich sie brauche!! dann hab ich ja nicht viel davon...
geht auch ein touristenvisum irgendwie??? oder doch HIER beantragen???
LG HEnni
Sie muss definitiv nicht nach Russland
Antwort von tinai am 02.01.2006, 21:46 Uhr
Ich dachte bei unserem Ukrainer auch, er müsse zurück, musste er aber nicht. Mein Mann und er gingen mit allen Unterlagen hier auf die Ausländerbehörde und er bekam das Visum direkt umgeschrieben. Sie kann sich im April an einer Uni einschreiben und nachher immer noch das Fach wechseln.
Allerdings sind ab umschreiben des Visums Au Pair -Tätigkeiten nciht mehr erlaubt.
Eine weitere Möglichkeit ist ein Visum zum Besuch des Sprachkurses, ob sie das bekommt ist aber auch fraglich, weil sie testDaf schon hat und eigentlich kein Grund für einen weiteren Kurs besteht. Dann gab es damals noch das Studienanwärtervisums.
Lasst Euch nicht zu schnell abwimmeln. Bei unserem Jungen sah es zunächst irgendwie auch sehr kompliziert aus, wegen Übernahme der Kosten und was weiß ich nicht alles und nachher wurde es nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. Inzwischen ist er übrigens im PJ und wir drücken alle die daumen, dass er nächstes Jahr das dritte Staatsexamen schafft. Er kämpft mit dem Dialekt der Patienten von der Alb :-)
Gruß Tina