Baby und Job

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Geschrieben von RenateK am 16.03.2006, 10:46 Uhr

Arzthelferinnen vor.... Frage an Euch

Also Überstunden sind Überstunden, auch eine Viertelstunde gehört aufgeschrieben, bei automatischer Zeiterfassung geschieht das ohnehin. Bei den Fortbildungen kommt es darauf, ob diese angeordnet wurden ohne nicht. Für angeordnete Fortbildungen muss es selbstverständlich Freizeitausgleich geben, bei freiwilligen nicht.
Gruß, Renate

 
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