Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 15.03.2006, 22:46 Uhr

Arzthelferinnen vor.... Frage an Euch

Bin zwar keine Arzthelferin, aber mal allgemein zu Überstunden: In der Regel gibt es darüber einen Passus im Arbeitsvertrag, der zum Beispiel lauten kann: Überstunden erfolgen nur auf Anweisung und bei betrieblicher Notwendigkeit - damit wird verhindert,d ass man beliebig viele macht.

Bei freiwillig veranlassten Überstunden wird es dann schwierig. Bei uns gibts allerdings für Fortbildungen keinen Freizeitausgleich, da beide von der Fortbildung, die vom Betrieb finanziert wird, profitieren. So setzt der Betrieb das Geld und der Mitarbeiter die Zeit ein.

Geht aber nach Vereinbarung.

Warum fragst Du nicht einfach Deinen Chef?

Gruß Tina

 
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