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Geschrieben von bubumama am 15.03.2006, 22:08 Uhr

Arzthelferinnen vor.... Frage an Euch

Hallo zu später Stunde!
Ich bin Melanie, 26, Tochter Sophie ist 2 und ich arbeite Mo und Mi je von 8-12 Uhr in einer Allg.arztpraxis.
Nun meine Frage zu Überstunden.
Wenn ich eine Fortbildung besuche, am Nachmittag oder Abend ist das ja meistens, dann trage ich mir dementsprechend Ü-Std. ein.
Bsp. Fortbildung fängt um 15 Uhr an und dauert bis 18 Uhr. Ich trage mir 3 Ü-Std. ein. Fahrtzeit rechne ich mal nicht, weil es sich meist nur um 30 min handelt.

Überstunden in der Praxis, also Arbeit, ist eh klar, die werden bei uns ab 15 min im Plan notiert. Anweisung von Chef und Frau.

Meine Kollegin (ein kl. Feldwebel) sagt heute, jede Fortbildung die ich freiwillig besuche, darf ich mir nicht als Ü-Std. aufschreiben. Denn schließlich hat das ja nicht der Chef verlang, daß ich da hingehe.
Außerdem gehöre schon ein gewisses Engagement dazu, wenn man in einer Arzrpraxis arbeiten will.
Auch so kleinere Zeiten von bis zu einer halben Stunden schreibt man eigentlich nicht auf, das wäre ja unhöflich dem Chef gegenüber.

Was soll ich davon halten??? Ich war heute wie vor den Kopf gestoßen. Bis jetzt war es eben üblich, jede Überstunde, egal wo und wie zu notieren. Und dann entweder ausbezahlt bekommen, oder eben abfeiern.

Kann man das nachlesen, was so die übliche Regelung ist? Gibt es Gesetzestexte dazu? Oder ist das überall anders?

Grundsätzlich habe ich nichts gegen Überstunden, aber es muß eine Grenze gezogen werden. Ich hatte den Fall schon mal. In einer anderen Praxis, in der ich damals Lehrling war und noch länger dort war. Da wurde nichts aufgeschrieben, da war das eine Selbstverständlichkeit - Arbeiten, dem Chef in den A.. kriechen usw. Und niemand dankt es einem.

Wie ist es bei Euch in den Praxen?
Melli

 
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