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Geschrieben von riki- am 11.05.2005, 9:39 Uhr

Arbeitsverhältnis befristed

Hallo Sandy,
als erstes hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld (ein Teil wird vom Arbeitgeber gezahlt, ein Teil von der Krankenkasse)ab Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vor dem Entbindungstermin). Das Mutterschaftsgeld ist etwa so hoch wie dein Nettolohn (endet dann aber wahrscheinlich, wenn das Arbeitsverhältnis endet). Beantragen muss man es (frühestens, geht sonst auch nachträglich) 6 Wochen vor dem berechneten Entbindungstermin.
Achtung: Mit dem Ende deines Arbeitsverhältnisses endet auch deine Krankenversicherung! Wenn du verheiratet bist, musst du dann die Familienversicherung bei deinem Mann beantragen, ansonsten dich wahrscheinlich irgendwie freiwillig versichern, kläre das rechtzeitig mit der Krankenkasse.
Nach der Geburt hast du Anspruch auf Kindergeld (154 € monatlich), das kannst du direkt nach der Geburt beantragen, aber auch noch einige Monate rückwirkend.
Außerdem kannst du nach der Geburt Erziehungsgeld beantragen, das hängt aber ggfs. davon ab, wie hoch das Einkommen deines Partners ist.
Wenn du es in voller Höhe kriegst, ist es 300 € monatlich für 2 Jahre, oder 460 € monatlich für 1 Jahr.
Wenn du (bzw. ggfs. dein Partner) sonst nur ein geringes Einkommen hast, kannst du Wohngeld beantragen.
Ansonsten bleibt dann - wenn kein Einkommen und keine Rücklagen vorhanden sind - noch Arbeitslosengeld II, wo du mit einem Kind unter 3 Jahren auch nicht verpflichtet bist, eine Arbeit anzunehmen.
Wenn du aber wieder arbeiten willst und eine Betreuungsmöglichkeit für dein Kind hast, kannst du dich nach Ende der Mutterschutzfrist arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

So, das ist alles, was mir so einfällt.

Viele Grüße

Riki

 
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