Baby und Job

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Geschrieben von riki- am 07.12.2004, 10:35 Uhr

Arbeitslosengeld beantragen....?

Das Arbeitslosengeld steht dir doch deshalb zu, weil du ja arbeiten würdest, wenn du einen Job hättest. Wenn dein Vertrag nicht befristet wäre, würdest du doch auch nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen, auch wenn es nur für ein paar Wochen wäre, oder? Und wenn ein anderer Arbeitgeber dich neu einstellen würde, und nichts dagegen hätte, dass du dich nach ein paar Wochen wieder in Mutterschutz und evtl. neue Elternzeit verabschiedest, würdest du dich doch auch freuen, oder nicht? Generell unvermittelbar ist man nämlich auch schwanger nicht.
Also wenn du bereit bist, eine Arbeit anzunehmen, kannst du dich auch ohne schlechtes Gewissen arbeitslos melden - wenn es dann keine Arbeit für dich gibt, liegt das nicht an dir.
Oder willst du gar nicht arbeiten? Oder könntest du gar nicht arbeiten, weil dein erstes Kind nicht betreut würde? Dann hättest du auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Du musst auch noch beachten, dass 6 Wochen vor dem ET auch bei Arbeitslosen der Mutterschutz beginnt. D.h. du musst dich an diesem Datum beim Arbeitsamt abmelden (bei mir wollten sie dazu auch eine Bescheinigung über den ET). Dann kriegst du auch kein Arbeitslosengeld mehr, sondern Mutterschutzgeld (oder wie das heißt) von der Krankenkasse, in Höhe des Arbeitslosengelds.
Wenn dein ET im Juni ist, würdest du also sowieso nur höchstens ganz kurz Arbeitslosengeld kriegen. Wenn du dich aber nicht arbeitslos meldest, also "nur Hausfrau" bist, gibt es auch kein Mutterschutzgeld.
Denk auch daran, dass du dich 3 Monate vor Ablauf eines befristeten Vertrags schon arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden musst, für verspätete Meldung wird dir Geld von deinem Anspruch abgezogen.

Viele Grüße
Riki

 
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