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Geschrieben von kathy508 am 17.04.2008, 15:58 Uhr

Arbeitgeber verweigert Zwischenzeugnis

Hallo zusammen!

Ich bin seit fast 13 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt und habe einfach mal bei unserem kaufm. Leiter im Hauptbetrieb wegen einem Zwischenzeugnis nachgefragt (eigentlich will ich mich ja anderweitig bewerben, aber das kann ich ja nicht sagen).
Jedenfalls meinter er, dass ein Zeugnis ja nicht einfach schnell geschrieben sei, sondern ein ziemlich großer Aufwand ist und deshalb keins schreiben will. Es sei denn, ich habe vor, das Unternehmen zu verlassen, dann würde er mir eins schreiben, vorher nicht.

Wenn ich aber unbedingt ein Zeugnis haben möchte, könnte ich es ja selbst schreiben und er bearbeitet es dann.

Das ist doch wohl total bescheuert. Er soll mich doch einschätzen und nicht ich mich. Ausserdem habe ich vom Arbeitszeugnis überhaupt keine Ahnung.

Was meint ihr?

Kathrin

 
11 Antworten:

Re: Arbeitgeber verweigert Zwischenzeugnis

Antwort von Linda761 am 17.04.2008, 16:11 Uhr

Hallo Kathrin,

er muss Dir keins schreiben, nur in speziellen Situationen, z.B. wenn Du einen neuen Vorgesetzten bekommst.

Ich halte es aber für keine schlechte Idee, wenn Du Dir selbst ein Zeugnis schreibst. Es wird sicher Personalberater geben, die einen da unterstützen. Kostet dann wahrscheinlich nicht wenig, ist dann aber auch gut. Vielleicht kannst Du ja so jemanden auftreiben.

Gruß
Linda

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Re: Arbeitgeber verweigert Zwischenzeugnis

Antwort von syko am 17.04.2008, 16:12 Uhr

Was sagt denn die Personalabteilung dazu? In der Regel schreiben die doch die Zeugnisse. Verweigern kann ers Dir nicht. Und wenn Du es selbst schreiben sollst - um so besser ;-)

Viele Grüße
Susanne

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Re: Arbeitgeber verweigert Zwischenzeugnis

Antwort von speedy am 17.04.2008, 16:26 Uhr

Hi,
in angemessenen Abständen hast du ein Recht auf ein Zwischenzeugnis. Wende dich da am besten an deinen direkten Vorgesetzten, sonst kommt sowas schon mal in den falschen Hals.

Es ist kein Muss, aber eine plausible Begründung wirkt oft Wunder :) Das kann z.B. ein Wechsel des direkten Vorgesetzten, eine neue Unternehmensstruktur, neue Aufgaben... oder auch zur Dokumentation des persönlichen Standpunktes sein.

Sieh es als einen Vertrauensbeweis an, dass du dir das Zeugnis selbst schreiben darfst - du hast so viel mehr Gestaltungsfreiheiten als du es hättest, wenn er es schreiben würde.

Es gibt sehr gute Ratgeber zu den Pflichtformulierungen bei Arbeitszeugnissen. Geh mal in eine Buchhandlung, da gibt es unzählige Bücher dazu mit guten Mustern.

Gruß, Speedy

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Re: Arbeitgeber verweigert Zwischenzeugnis

Antwort von kathy508 am 17.04.2008, 16:45 Uhr

Eine Personalabteilung gibt es für uns Kaufleute nicht, für uns ist der kaufm. Leiter im Hauptbetrieb bzgl. Personalangelegenheiten zuständig.

Mein direkter Vorgesetzter ist unser Niederlassungsleiter (Techniker), der es dann auch weitergibt.
Wir haben hier in der Niederlassung auch einen kaufm. Leiter, aber der hat gesagt, dass ich mich an den Hauptsitz wenden soll. Jeder schiebt es vor sich her.

Vielleicht sollte ich wirklich selbst eins schreiben, schließlich habe ich ja noch nie eins bekommen.

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Re: Arbeitgeber verweigert Zwischenzeugnis

Antwort von chatilia am 17.04.2008, 17:35 Uhr

ich durfte die allermeisten zeugnisse selbst schreiben. ist doch eine superchance - nütze sie!

chatilia
die das nie gerne gemacht hat

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Das ist überhaupt nicht bescheurt, sondern ganz normal

Antwort von tinai am 17.04.2008, 18:08 Uhr

Ein Arbeitszeugnis muss stets sorgfältig geschrieben werden und gibt am Ende immer Anlass zur Diskussion. Für so ein Zeugnis benötige ich bei einer langjährigen Mitarbeit mindestens zweimal 2 Stunden eher mehr.

Nun stell Dir mal vor, jeder Mitarbeiter wollte "einfach mal so" ein Zwischenzeugnis.

Es ist eine Frage der Fairness und des Anstands, entweder die Karten auf den Tisch zu legen und zu sagen, warum man es will (jeder AG denkt sich eh seinen Teil, wenn man eins will).

Es ist übrigens ganz klar geregelt, wann man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hat:
a) bei Wechsel der Abteilung oder des Vorgesetzten.
b) wenn man bereits gekündigt hat oder gekündigt ist oder das Arbeitsverhältnis befristet ist und nicht verlängert wird.
c) wenn man sich wegbewerben will, das muss man dann aber auch sagen.

Gruß Tina

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Ganz falsch

Antwort von tinai am 17.04.2008, 18:11 Uhr

Es gibt keinen "Anspruch in regelmäßigen Abständen" auf ein Zwischenzeugnis. Ganz falsch. Die Voraussetzungen, in denen man Anspruch darauf hat, habe ich unten geschrieben.

Auch das Argument "ich will mal wissen, wie sie mich bewerten" lass ich nicht gelten (und habe es in der Vergangenheit nicht gelten lassen), denn die Frage klärt man im Personalgespräch, da bedarf es keines offiziellen Zwischenzeugnisses.

Gruß Tina

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Re: Arbeitgeber verweigert Zwischenzeugnis

Antwort von magistra am 17.04.2008, 20:39 Uhr

ich finde selber schreiben ein relativ gutes angebot. habe mir bei meinen zahlreichen nebenjobs bzw. praktika (ich weiß, nicht das gleiche!) die zeugnisse immer selber schreiben dürfen.

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Das ist völlig normal!

Antwort von schnubbi am 18.04.2008, 7:55 Uhr

Die Mehrzahl der Angestellten schreibt das Zeugnis selber und der Chef guckt drüber.
Jedoch sollte man die Wortwahl sorgfältig bedenken (Bücher, Internet), denn es gibt da eine sog. "Geheimsprache".

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..nicht falsch, das BAG ist großzügig!

Antwort von speedy am 18.04.2008, 9:00 Uhr

Das BAG urteilt bei Zwischenzeugnissen rel. großzügig, da reicht schon ein einfacher Grund, den der AN angibt:

"Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst."- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92

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Genau darauf bezieht sich meine Antwort

Antwort von tinai am 18.04.2008, 10:25 Uhr

Es muss ein "triftiger" Grund vorliegen, aber den muss der AN erklären. "Einfach so" gibt es keinen Anspruch, das ist Rechtssprechung (zum Glück).

Du hast die möglichen Gründe ja alle wunderbar zitiert.

Gruß Tina

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