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Geschrieben von Trini am 24.05.2007, 8:36 Uhr

Antidiskriminierungsgesetz - ein Griff ins Klo????

Unser Institut (Bundesbehörde) hat jetzt die erste Neueinstellung nach dem neuen Antidiskriminierungsgesetz durchgeführt.

Und, ich habe den Eindruck, gerade dadurch wird erst richtig diskriminiert.

Fragen nach Alter, Geschlecht, Kindern... sind verboten!!!

Es werden nur objektive Kriterien verglichen und nur DANACH darf entschieden werden.

Aber, gerade bei den objektiven Kriterien (ununterbrochene Berufserfahrung, zeitliche Flexibilität) sieht es ja für Mütter schlecht aus.

Wenn man dennoch eine Mutter einstellen möchte, ist es sauschwer, die richtigen Auswahlkriterien zu finden.

Trini

 
18 Antworten:

Re: Antidiskriminierungsgesetz - ein Griff ins Klo????

Antwort von Suka73 am 24.05.2007, 9:47 Uhr

das geht ja schon mit der annonce in der zeitung los *g* wir haben hier dieses gesetz auch am laufen. also es betrifft ja die, die diese schulung hatten. wir dürfen z.b. nicht mehr nach einer "jungen, dynamischen" kraft suchen - weil wir damit die alten ausschließen. WIR WOLLEN ABER KEINE EMPFANGSDAME ÜBER 40!!!! Und dann rufen die am Telefon an und im grunde genommen lügt man denen was vor - das ist für die bewerber auch vergeudete zeit, wenn man sie einlädt oder ihnen aus fadenscheinigen gründen eine absage schickt.

lg sue

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fadenscheinige Gründe

Antwort von tinai am 24.05.2007, 10:39 Uhr

Auch die gibt man ja nicht mehr an. Früher haben wir immer noch den ein oder anderne Tipp abgegeben, nach dem Motto wie es nächstes Mal besser klappen könnte.

Jetzt schreiben wir nur noch "habne und für jemand anderen entschieden/Flut von Bewerbungen /zur Entlastung zurück/viel Erfolg für Zukunft".

Dieses AGG ist einfach nur verlogen und eine BAtterie von Anwälten hat sich darauf gestürzt, bei Firmen Gelder auf diese Weise "zu erpressen" bzw. einzuklagen. Wir hatten mal versehentlich eine weibliche Berufsbezeichnung in der Anzeige, darauf kam ein Brief aus Bayern von einem abgesagten Bewerber (also von seinem Anwalt) wir sollten einen vierstellingen Betrag bezahlen....

Es ist ja nicht so, dass vor dem AGG alles erlaubt war!

Grüße Tina

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Re: fadenscheinige Gründe

Antwort von junima am 24.05.2007, 13:19 Uhr

Das Beispiel das du nennst, war aber auch schon vor dem AGG ein Grund auf mind. 2 Monatsgehälter zu klagen. Was die geschlechtsneutralen Formulierungen angeht, gilt das schon seit mind. 10 Jahren.

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Re: Antidiskriminierungsgesetz - ein Griff ins Klo????

Antwort von berita am 24.05.2007, 17:35 Uhr

Vielleicht sollte man ja mal drueber nachdenken, warum eine Empfangsdame unbedingt jung und weiblich sein muss. Ich finde das durchaus diskriminierend. Auch eine "aeltere" Dame oder ein Mann kann gepflegt, freundlich und eloquent sein.

LG
Berit

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Re: Antidiskriminierungsgesetz - ein Griff ins Klo????

Antwort von paulita am 24.05.2007, 18:33 Uhr

liebe trini
interessantes problem! du weist auf eine echte paradoxie hin: wenn man auf bestimmte aspekte nicht mehr schauen darf, dann sieht man ihre "negativen" auswirkungen auch nicht mehr. den meistens haben die menschen (oft männer) ohne familie die besseren, geraderen, zielstrebigeren lebensläufe in beruflicher hinsicht. und will man eben diejenigen, die auch mal was anderes gemacht haben, dann darf man das so nicht mehr. andererseits aber kann man dadurch umgehen, dass dinge, die im prinzip nichts mit dem job zu tun haben, sich negativ auswirken ("ist die familienplanung schon abgeschlossen?" "schon 40 jahre alt???").
berita hat in ihrem kleinen beitrag schon sehr ins schwarze getroffen: vielleicht, das wäre meine hoffnung, bringt das neue gesetz schon den kleinen fortschritt, dass sich menschen fragen müssen, ob es denn sein muss, dass für eine bestimmte stelle nur die 30jährige, kinderlose, makellose schönheit hin kann. das wär doch schon was. oder?

lg
paula

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AGG - Allgemeines Gleichstellungsgesetz nicht Anti...

Antwort von Daniela82 am 24.05.2007, 20:29 Uhr

Diese Regelungen gab es unter anderen Gesetzen schon.... Das AGG ist sinnlos...

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Sagte ich das nicht?

Antwort von tinai am 24.05.2007, 22:48 Uhr

Eine Antidiskriminierung gabs schon vor dem AGG.

Übrigens darf man Bewerber/Mieter ablehnen, weil sie rauchen. Das hat mich überrascht, ist aber logisch.

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Re: Berita, Paulita, all

Antwort von Benedikte am 25.05.2007, 0:29 Uhr

berita, Paulita,
Ihr sprecht da den Nase-Faktor an und zwar, dass es fuer eine bstimmte Taettigkeit kein objektives Kriterium gibt, das aber unterschwellig doch verlangt wird.

So kann bspw.- ueberspitzt formuliert- die uebergewichtige ungepflgte und nach Nikotin duftende 50gerin genausogut den Empfang machen wir die Miss World in ihren 20gern.

Aber der Arbeitgeber verfolgr ja immer mehrere Zwecke- nicht nur die Erledigung des Empfangs, sondern auch die Vermittlung eines positiven Firmenempfangs. Und der wird ganz gewaltig durch die Nebenqualitaeten der Empfangsdame verkoerpert.Und da macht es schon einen gewaltigen Unterscheid, ob man eine junge freundliche Schoenheit oder einen alten schwitzenden Satansbraten da sitzen hat.

Und ich denke einfach, dass es dem rabeitgeber freigestellt sein sollte, auch solche Qualitaeten zu beruecksichtigen. Und vielleicht wirkt sich das negativ aus fuer die eine oder andere aeltere Dame- aber genausooft wird sicherlich auch jemand gerade nach einer aelteren Mitarbeiterin suchen, die Routine, mensvchenkenntnis und all das hat und eben die Familienphase hinter sich. Ich meine, das AGG zwingt Leute dazu, mit verdeckten Karten zu spielen- und das ist nicht gut.

Man stellt immer noch nach Nasefaktor den Wunschkandidaten ein- aber haelt sich ueber die Auswahl voellig bedeckt. Mir waere lieber, man sagte mir den Grund der Absage, damit ich mich entweder verbessern kann oder einsehen, dass es objektiv nicht ging ( auch wenn es zu alt, zu jung, zu viele Kinder, zu wenig erfahrung) waere.Einfach weil ich dem Arbeitgeber Personalautonomie zubillige.

Oder- ich vermiete momentan zwei Wohnungen und ein Haus. Mieter habe ich alle selber ausgesucht und ein Kriterium war fuer mich die Hauskompatibilitaet. In einem HAus wohnen nur Yuppies: es ist ein Appartementhaus in einer westdeutschen Grossstadt, sehr zentral, alle Mieter sind zwischen 30 und 40 und haben " gehobene" Berufe. Tagsueber ist das Haus ausgestorben. Da wuerde ich nie, aber wirklich nie, jemand mit Kind reinsetzen.In dem anderen Haus ist das anders- da haben fast alle Kinder, arbeitslose, Migrantenfamilien- da geht es tagsueber zu wie auf dem Bahnhof. Da wuerde ich der arbeitenden Bevoelkerung nur abraten- einfach weil es nur aerger gibt mit den unterschiedlichen Lebensrhytmen.

Ich finde meine Ausahlkriterien sachlich- und keiner kann da etwas anderes sagen finde ich. Aber nach AGG ist es verboten.

Ich wuerde mich Trini weitestgehend anschliessen mit ihrer wertung Griff ins Klo. Aendern wird es wenig, aber man macht seine Entscheidungskriterien aus Angst vor Klagen nicht mehr transparent.

Gruss, Benedikte

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Re: Antidiskriminierungsgesetz - ein Griff ins Klo????

Antwort von RenateK am 25.05.2007, 8:52 Uhr

Hallo Suka,
so problematisch solche Regelungen sind, zeigt doch gerade Euer Fall, dass sie auch sinnvoll sein können. Von vornherein zu sagen, wir wollen keine Empfangsdame über 40, finde ich tatsächlich äußerst diskriminierend und irgendwie wirklich schlimm.
Gruß, Renate

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Genau zum Schutz vor Arbeitgebern wie euch ist das AGG gemacht!

Antwort von junima am 25.05.2007, 11:57 Uhr

Denn das ist lupenreine Diskriminierung wegen des Alters! Was bitteschön hat das Alter einer Empfangsdame (oder eines Empfangsherren) mit seiner fachlichen Qualifikation zu tun? Was kann eine 37-jährige, allein aufgrund ihres Alters besser als ein 42-jährige?Offenbar geht es hier doch um das Kriterium "äusserliche Attraktivität" aber selbst die kann bei einer 25-jährigen katastrophal und bei einer 45-jährigen "Wow" sein. Das äussere Erscheinugsbild ist bei einer Empfangsperson natürlich ein wichtiges Kriterium. Deshalb darf es sogar ganz legal in die objektive Bewertung einfliessen. Dass hier das Problem im AGG begründet sein soll, kann ich nicht erkennen.
junima

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Re: Antidiskriminierungsgesetz - ein Griff ins Klo????

Antwort von junima am 25.05.2007, 12:14 Uhr

Ja, ich bin sicher auch die deutsche Arbeitswelt wird sich im Laufe der zeit daran gewöhnen, was im Ausland längst selbstverständliche Praxis ist: Eine schriftliche Bewerbung enthält Namen (Vorname oft nur als Initiale) und Anschrift sowie eine Aufstellung von Ausbildungsgang und beruflichem Werdegang, also Aussagen über die fachliche Qualifikation und Erfahrung. Sonst nichts! Kein Geburtsdatum, keine Zeugnissse, keine Angaben zum Familienstand usw.
Sind die fachlichen Angaben interessant, lädt man den Bewerber zum Vorstellungsgespräch ein. Geschlecht und (ungefähres) Alter werden hier zwar offensichtlich, gleichzeitig hat der Bewerber aber eine Chance, persönlich zu überzeugen. (Ich bin Personalberaterin und arbeite seit vielen Jahren so, weil viele "meiner" Kandidaten aus dem Ausland kommen und sich ohnehin nach den internationalen Standarts bewerben) Was wären uns schon für Super-Leute entgangen, wenn wir an festen Alters- oder Geschlechtsgrenzen festgehalten hätten...
Ich verstehe die Aufregung um das AGG nicht. Man darf also niemanden mehr allein deshalb ablehenen, weil er/sie Mann oder Frau, alt oder jung, weiss oder schwarz, Christ oder Jude ist - ja und?! Das sind für zivilisierte und aufgeklärte Menschen doch wohl sowieso Selbstverständlichkeiten, an die man sich hält auch ohne das AGG! Und vor den intoleranten und gestrigen Zeitgenossen, die das anders sehen, soll das AGG halt schützen. Prima!
Ich kenne aus meiner praxis keinen Arbeitgeber, der auch nur die geringsten Schwierigeiten mit dem AGG hat. Ich vermute mal, dijenigen die Probleme damit haben, sind dann eben welche, die tatsächlich diskriminieren (siehe weiter oben im thread).

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Re: Berita, Paulita, all

Antwort von junima am 25.05.2007, 12:31 Uhr

Was du schreibst bzgl. des "Nasefaktors" ist nicht ganz richtig. Er ist, wie du selbst ja schlüssig darlegst, z.B. im Falle einer Empfangsdame ein zum berufsbild gehörendes wichtiges Kriterium, wenn es um das äussere Erscheinungsbild geht und deshalb auch als objektives Kriterium zulässig! Selbst schwammige Kriterien wie "Sympathie" oder "passt besser ins Team" können objektive Merkmale sein. Ein AG muss ja darauf achten, dass die Firma als ganze funktioniert und eine MA, abgesehen von rein fachlichen Qualifikationen, dazu passt. Was das AGG verhindern soll, sind doch nur absurde Standpunkte, wie "Jemand über 40 ist immer äusserlich unattraktiv und deshalb als Empfangsperson nicht geeignet" oder "Jemand mit Übergewicht ist immer träge und langsam und kann daher in unserem stressigen Geschäft niemals die erforderliche Leistung birngen" usw. , usw.
Wie weiter oben schon gesagt, weiss ich nicht, wo bei vernünftigen Arbeitgebern Probleme imt dem AGG entstehen sollten. In meiner beruflichen Praxis sind bisher nicht die geringsten aufgetaucht...

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Re: AGG - Allgemeines Gleichstellungsgesetz nicht Anti...

Antwort von junima am 25.05.2007, 12:33 Uhr

Stimmt nicht! Um nur ein Beispiel zu nennen: Eine Diskriminierung aufgrund des Alters war vor dem AGG nicht nur zulässig sondern absolut gängige Praxis!

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Das eigentliche Problem sehe ich darin

Antwort von tinai am 25.05.2007, 13:18 Uhr

dass sich jetzt Abmahnvereine darauf stürzen und eine einträgliche Quelle gefunden haben. Das ist aber auch schon beim WEttbewerbsrecht der Fall.

Problematisch finde ich es bei Vermietung. Denn das AGG bezieht sich ja auf alles (was ist eigentlich mit Diskos, wo die Türsteher die "älteren" aussortieren?)

Raucher haben wir früher nicht eingestellt und stellen sie auch heute nicht ein, das verstößt nicht gegen AGG.

Und die letzte eingestellte war 52 bei Unterzeichnung des Vertrags.

Das begreif ich wirklich auch nicht, warum Emfpangsdamen im knackfrisch sein sollen. Da sind gestandene Frauen doch unter Umständen die bessere Wahl. Und dass das Äußere gewisse Normen erfüllen sollte, wird sicherlich nicht unter AGG fallen. Kleidungsvorschriften gabs auch schon immer.

Grüße Tina

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@Berita

Antwort von Suka73 am 29.05.2007, 13:48 Uhr

also damals waren wir eine sehr junge Firma, die Leute waren alle Anfang 20. Wir waren ein junges, dynamisches ecommerce-Unternehmen - und setzen da keine an den Empfang, die 50 ist. Sorry... Haben wir auch nie.

LG Sue

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Empfangsdame

Antwort von Suka73 am 29.05.2007, 13:54 Uhr

es ist witzig, wie jetzt alle auf der knackfrischen (das wort wurde von mir nie gebraucht) empfangsdame herumhacken...

wir haben in der letzten firma EINMAL den versuch gemacht und er ist total fehlgeschlagen. das ging schon los mit dem furchtbaren parfum, bis hin zu fehlenden englischkenntnissen. aber damals war man der meinung, ein etwas älterer mensch würde vielleicht mehr struktur reinbringen. ja, aber diese dann eingebaute struktur erinnerte an mittelalter. die frau kam vom tempo her tatsächlich nicht mit.

und ja, wir sehen hier immer zu, dass in unserem aktuellen unternehmen die leute ins team passen und das ist auch keine ausrede. wir hatten auch ältere bewerber, ja wir haben die auch eingeladen und nein, es lag letztendlich nie am alter sondern eher an ihren (fehlenden) qualifikationen, sie nicht einzustellen. oder an ihren zu hohen gehältern. oder der mangelnden bereitschaft auf arbeiten bis 18 uhr. ab 9 uhr. "da vorne" so "ganz alleine"....

lg sue

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Sag mal, tust du nur so oder bist du tatsächlich so einfach strukturiert?

Antwort von junima am 29.05.2007, 18:18 Uhr

Ihr habt also einen Versuch mit einer Dame über 40 gemacht und weil die etwas langsam war, ein komisches Prafum benutzte und keine Englischkenntnisse hatte (Was ihr natürlich im Vorstellungsgespräch nicht habt feststellen können) muss natürlich messerscharf geschlossen werden, dass alle Menschen über 40 furchtbare Parfums benutzen, langsam denken und arbeiten und in Englisch eine Null sind.
Nichts von dem, was du hier anführst hat einen Kausalbezug zum Lebensalter! (Anderenfalls dürfte es niemanden mit widerlichem Parfüm, träger Arbeitsweise und fehleneden Englischkenntnissen in der Altersgruppe unter 40 geben).
Sieh der Tatsache, dass ihr, basierend auf albernen Vorurteilen, gesetzeswidrige Diskriminierung betreibt doch einfach ins Auge! Euren "Griff ins Klo", was die o.g. Empfangsdame betrifft, habt ihr euch doch selber zuzuschreiben mit dem AGG hat das nichts zu tun. In einem vor- und nachbereiteten und professionell durchfgeführten Vorstellungegespräch werden Arbeits- und Herangehensweise, Fremdsprachen- und sonstige relevante Kenntnisse sowie Auftreten und Wirkung auf andere (unter vielen anderen Punkten) doch fundiert abgeprüft und erörtert...

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gähn, ja ich bin so "einfach"...

Antwort von Suka73 am 30.05.2007, 12:32 Uhr

so ne diskussion geb ich mir gar nicht erst.

lg sue
(unsere neue empfangsdame ist 24)

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