Geschrieben von tapeten am 18.09.2005, 16:16 Uhr |
An die Beamtinnen unter euch
Hallo,
ich habe eine Frage, und zwar bin ich zur Zeit noch im Erziehungsurlaub ( bis 09/06), allerdings wurde mir eine Tätigkeit von 24 Stunden pro Woche genehmigt. Gleichzeitig wurde ich an eine Arge abgeordnet. Die Abordnung gilt allerdings bis 2009.
Wir mussten allerdings feststellen, dass es mit der kleinen doch nciht so klappt, und sie sehr unter der Trennung leidet. Möchte mich daher ab 01.01.06 wieder in den Erziehungsurlaub versetzen lassen, d.h. meine Tätigkeit nciht mehr ausüben bis sie nächstes Jahr in den KiGa kommen kann.
Geht das so einfach? Auch im Bezug auf die Abordnung?
Wäre schön wenn eine(r) ne Antwort wüsste.
Vielen Dank.
Re: An die Beamtinnen unter euch
Antwort von Murmeline am 18.09.2005, 17:03 Uhr
Nach meiner Kenntnis muß ein Härtefall vorliegen, in denen die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung dem Beamten nicht mehr zumutbar ist. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. Ich würde den Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte mit einbeziehen.
Re: @murmeline
Antwort von tapeten am 19.09.2005, 9:44 Uhr
Hallo,
spielt es denn keine Rolle das ich meinen Erziehungsurlaub vorzeitig unterbrochen haben bzw. die Tätigkeit während dem Erziehungsurlaub liegt?
Re: @murmeline
Antwort von Murmeline am 19.09.2005, 10:05 Uhr
Das weiß ich eben nicht *sorry* ich kenne nur das "allgemeine" Beamtenrecht, das ich oben zitiert hatte:-(
LG Murmeline
will ich auch wissen!!
Antwort von Henni am 19.09.2005, 18:37 Uhr
hallo
also wenn ich dich richtig verstehe hast du genau MEIN problem: ich bbin bis 2006 in Eu, mache aber Teilzeit und möchte nun ev doch kündigen und wieder nur im EU sein. Aber: ich hab die antwort auch noch cniht wirklich!! Man hat mir GESAGT dass das "zu sofort" geht, aber ich habs nirgends schriftlich bekommen..also wenn du es findets sag bitte bescheid!!
LG HEnni.
Re: will ich auch wissen!!
Antwort von Murmeline am 19.09.2005, 19:28 Uhr
Mich würde eine Fundstelle jetzt auch brennend interessieren, nachdem ich als Nichtbetroffene deswegen 1 Stunde gegoogelt und nix gefunden habe;-)))
@murmeline und henni
Antwort von tapeten am 21.09.2005, 21:28 Uhr
Hallo,
habe mal eine Anfrage ins Forum der Komba geschrieben und hoffe dort eine Antwort zu bekommen, werde die euch dann weitergeben. Sollte es dort nicht klappen, werde ich wohl meinen Personalchef anrufen und die Lage schildern. Vielleicht geht es ja dann auch so.
LG
Die Tagesmutter von der Steuer absetzen....
Nebenverdienst (Elternzeit und ALGII-Empfängerin)
Networkmarketing
Ich beantworte gerne Fragen zum Thema "Zeitarbeitsfirma"
Lehrer-frage(n)
Welche Gehaltsvorstellung soll ich angeben?
Mutterschaftsgesetz
Ob ich das schaffe???
Arbeiten und kleine Kinder?