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Geschrieben von Sandera am 09.01.2004, 18:58 Uhr

an alle Lehrerinnen wegen Teilzeit in Elternzeit

Eine Frage an die erfahrenen Lehrerinnen-Muttis:
I einigen Posts habe ich gelesen, dass ihr von unterhälftiger Teilzeit in der Elternzeit abratet. Ich muss diesen Monat noch genau diese Entscheidung fällen (1/3 oder 1/2 Stelle, NRW, Realschule).
Jetzt mal abgesehen von dem finanziellen Unterschied, gibt es noch andere Gründe, die für die 1/2 Stelle sprechen? (Meine SL kann / will da irgendwie nichts sinnvolles zu sagen)

Vielen Dank schonmal !!!

 
18 Antworten:

Re: an alle Lehrerinnen wegen Teilzeit in Elternzeit

Antwort von Henriette am 09.01.2004, 20:28 Uhr

Hallo Sandera,

ich arbeite zur Zeit 20 Stunden (18+2 Arbeitszeitkontostunden) udn würde trotz des Mehraufwandes für Unterrihctsvorbereitung, Klausuren etc. ungern weniger arbeiten, denn viele Kollegen, die halbe Stundenzahl machen, sind fast genauso lange wie ich in der Schule, weil sie für Vertretungen herangezogen werden (sie haben einfahc mehr Freistunden und werden deshalb gerne eingesetzt) oder kommen nur für 2 oder 3 Stunden. Konferenzen, Elternsprechtage sind die gleichen wie bei reduzierter Stundenzahl etc. Ich bin mit meinen 20 Stunden sehr zufrieden, denn ich hab noch so viel Zeit für mein Kind und hab auch noch etwas Zeit für mich - wenn die Klausurenberge nicht gereade so hoch sind wie jetzt :-(

Grüße von

Henriette

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Re: an alle Lehrerinnen wegen Teilzeit in Elternzeit

Antwort von Cella am 09.01.2004, 21:27 Uhr

Hallo,

letztes Jahr hatte ich einen Freien Tag mit 12 Std. und ich fand, ich habe Vieles nur am Rande mitgekommen, was so intern an der Schule abgeht.
Wenn dir das Kollegium wichtig ist, rat ich dir zu eher mehr Std.
Den Gründen von Henriette stimme ich ebenfalls zu!

Gruß
Cella

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Re: an alle Lehrerinnen wegen Teilzeit in Elternzeit

Antwort von sumse am 09.01.2004, 22:08 Uhr

Ich arbeite Vollzeit mit Klassenleitung. Letztes Jahr habe ich noch 3/4 gearbeitet, ebenfalls mit Klassenleitung. Unterschied im Neto(!!)gehalt: 900 Euro!!! Unterschied im Arbeitsaufwand: geht gegen null. Ich war mittags meisten etwas früher zu Hause (es sei denn, es war Wandertag, Verkkehrsschule, Schulfest, Projekkttag, Konferenz...) . Des weiteren hatte ich Elternabende, Sprechtage, Korrekturen, Konferenzen und und und im selben Umfang wie Kollegen mit voller Std-zahl. Bescheuert! Ich würde nicht mehr reduzieren.

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Ich werfe noch ein t bei "netto" hinterher :-)

Antwort von sumse am 09.01.2004, 22:08 Uhr

cc

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Re: an alle Lehrerinnen wegen Teilzeit in Elternzeit

Antwort von rubi am 09.01.2004, 22:15 Uhr

Hallo,

kann mich den Ausführungen von Henriette nur anschließen. Eine Kollegin, die damals nur 6 oder 7 Stunden in der Woche an zwei Tagen machte, hat mir mal gesagt, dass sie das nie mehr so beantragen würde, weil sie nicht wesentlich weniger in der Schule ist, als würde sie 12 Stunden machen. Grund: Konferenzen, Elternsprechtage, Fortbildungen, Aktionstage usw. sind für sie genauso Dienstpflicht wie für Vollzeitler auch. Das würde sich auch finanziell nicht rechnen, meinte sie, das sie wohl die "schlechtere" Steuerklasse hätte, ihre Krankenversicherung und die der Kinder zahlt und dann bleibt quasi nichts übrig. Kann das nur so wieder geben, wie sie es gesagt hat.

Ich mach derzeit 17 (plus Präsenz plus Sprechstunde) und habe einen freien Tag in der Woche. Und da sitze ich hier am Schreibtisch und korrigiere oder bereite vor. Insofern wäre ein zweiter freier Tag nicht schlecht, dann käme auch der Haushalt zu seinem Recht *gggg* Allerdings kommt es halt immer sehr darauf an, welche Fächerkombination man hat und ob sich der Lehrplan oder irgendein Gesetz mal wieder geändert hat...

Hier in Bayern war es früher mal so, dass bei unterhälftiger Teilzeit der Beamtenstatus futsch war, daher vielleicht auch die ablehnende Haltung vieler "älterer" Kolleginnen gegenüber unterhälftiger Teilzeit.

Also, ich weiß ja nicht, wie viele Regelstunden Ihr halten müsst bei Vollzeit, aber der Unterschied zwischen 1/3 und 1/2 sind doch maximal 5 Stunden, oder? Müsst ihr immer jeden Tag anwesend sein, oder planen die Stundenplanmacher auch freie Tage ein? Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, Parallelstunden zu bekommen? Das ist für junge berufstätige Mütter schon ne Entlastung, zumindestens, was die Vorbereitungen angeht.

Hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiter helfen.

LG rubi

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Mensch, hättest Du nicht früher schreiben können, hätte ich nur noch groß und fett geschrieben: DITO!!!! ; -)))))) n/t

Antwort von rubi am 09.01.2004, 22:24 Uhr

.

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Re: an alle Lehrerinnen wegen Teilzeit in Elternzeit

Antwort von Sandera am 10.01.2004, 8:41 Uhr

Erstmal vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Ihr habt mir wirklich sehr geholfen. @rubi:Teilzeit 1/3 heisst 10 Stunden, 1/2 ist 15 Stunden (RS = 28h + Vorgriffstunde). Unterhälftige Teilzeit geht bei uns nur in der Elternzeit.
Ihr habt mich jetzt überzeugt, dass ich die halbe Stelle mache! Muss ich halt eine Tagesmutter finden...

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Will auch noch kurz was sagen

Antwort von Ulli am 10.01.2004, 11:06 Uhr

Hi Ihr,
bin zwar immer noch nicth Lehrerin, aber meine Eltern. ;-) Und mein VAter war vor der Pensionierung in Altersteilzeit (14 statt 28 Unterrichtsstunden!).
Er hat eben auch nur jeden zweiten Wandertag, jedes zweite Sportfest etc. mitgemacht. Wie er es mit den Konferenzen geregelt hat, weiß ich nicht. Aber oft war meine Mutter (Lehrerin an derselben Schule mit ähnlichen Fächern) allein in der Konferenz.
Allerdings denke ich, dass man als junge Lehrerin doch einfach mit mehr Engagement dabei ist und eben auch alles mitnehmen will.
Aber theoretisch düft Ihr den Aufwand neben dem Unterricht auch reduzieren, entsprechend der Stundenzahl.
Gruß,
Ulli

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Ulli, das ist leider nicht so mT

Antwort von Henriette am 10.01.2004, 11:35 Uhr

Halbe Stundenzahl heißt leider nicht halbe Konferenz, Elternsprechtag etc. Der Aufwand ist der gleiche wie bei voller Stundenzahl. Dass dein Vater zuhause bleiben konnte, wenn deine Mutter bei der Konferenz war, kann nur ein Entgegenkommen des Schulleiters gewesen sein.

Henriette

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Das sehe ich auch so. Netter SL vielleicht. Bei uns müssen TZ-Kräfte alles "mitnehmen", mit Engagement hat das nichts zu tun.

Antwort von sumse am 10.01.2004, 12:46 Uhr

c

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Liebe Kolleginnen..stimmt nciht!!!

Antwort von Henni am 10.01.2004, 14:41 Uhr

Hallöchen

ich mache ja auch seit 3 jahren teilzeit, und es gibt durchaus teilbare aufgaben also eben sportfeste, schulfeste, Karneval oder was auch immer, an den man mit teilzeit auch echt nur teilweise teilnehmen muss, !!! Allerdings. wenn man klassenleher ist geht das kaum..und die meisten sind ja klassen leher..udn Alles was mit konferenzen zu tun hat ist NICHT teilbar..und das macht ja den großteil der außerunterrichtlichen verpflichtungen aus...


Dennoch: ich würde weiterhin nur so viel stunden arbeiten wie es mir eben häuslich passt...auch wenn das weniger als halb ist. Wir erwarten im sommer unser 2. kind..und nach nem halben jahr werde ich sicher gern wieder einige stunden machen..ne halbe stelle werde ich wohl kaum betreut kriegen..na mal sehen..alles gute euch!!


Henni

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Gleichstellung?

Antwort von Sandera am 10.01.2004, 17:12 Uhr

Dass sich um diesen Zustand noch keine Gleichstellungsbeauftragte gekümmert hat... kann doch eigentlich nicht sein, oder? Auf welche Rechte darf ich denn als Mutter pochen? (Außer einem Tag frei in der Woche bei halber Stelle)???

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Re: Gleichstellung? Gibt es!

Antwort von Ginger04 am 10.01.2004, 21:09 Uhr

Hallo,
ich bin an meiner Schule Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen. Zumindest unsere Bezirksregierung (Düsseldorf) hat einen Frauenförderplan verabschiedet, der ganz klar u.a. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum Ziel hat. Es existieren Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer, die allerdings teilweise kreative Lösungen erfordern. Theoretisch sollte ein freier Arbeitstag ermöglicht werden, Konferenzen nur zur Hälfte besucht werden (Infopflicht),...Viele Schulleiter wissen da nichts von oder haben es vergessen... Ist an einer Schule jedoch das Problembewusstsein vorhanden, werden oft Lösungen gefunden, die gleichermaßen personen- und systemverträglich sind.
Viele Grüße, Ginger

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Re: Gleichstellung? Gibt es!

Antwort von Sabri am 10.01.2004, 22:30 Uhr

Hi Ginger!
Und ich dachte, aus DD kommt nur Mist;-)
Dieser Frauenförderplan würde mich interessieren. Wo kann man den nachlesen? Bin auch alleinerziehende Lehrerin, "kenne" dich aus dem AE-Forum und lese hier manchmal mit.
Gruß, Sabri

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@ginger Re: Gleichstellung? Gibt es!

Antwort von sandera am 11.01.2004, 12:23 Uhr

liebe ginger,

ich gehoere auch zum regbez duedo,
kannst du mir sagen, wo ich diesen foerderplan einsehen kann?

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@Sandera und Sabri

Antwort von Ginger04 am 12.01.2004, 19:28 Uhr

Hallo,
also:1. RdErl. V. 13.6.1990-BASS 21-05 Nr. 10 (Der Umfang der Dienstverpflichtungen teilzeitbeschäftiger Lehrerinnen und Lehrer soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen)
2. Jeder Schule müssen (eigentlich) die Empfehlungen der Bezirksregierung (Frauenförderplan vom 31.10.2000)zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer vorliegen.
3. Landesgleichstellunggesetz vom 09.11.1999 beinhaltet mit Artikel 1 u.a. Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
4. Jede Dienststelle (Schulamt) mit mehr als 20 "Untergebenen" muss eigentlich einen eigenen Frauenförderplan für den jeweiligen Bezirk entwickeln.
Hoffe, ich konnte euch weiterhelfen. Gruß, Ginger

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Re: @Sandera und Sabri, es gibt auch noch...

Antwort von Ginger04 am 12.01.2004, 19:39 Uhr

Hallo nochmals,
es gibt auch noch vom Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW ein Heftchen "Gleichstellung am Arbeitsplatz Schule und Studienseminar".
Tel.:0211-89603 oder www.bildungsportal.nrw.de
Gruß, Ginger

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@ginger 1000 dank !!!

Antwort von Sandera am 13.01.2004, 8:05 Uhr

Vielen Dank für die ausführliche Info!!!!!!!!

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