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Geschrieben von rokadi. am 03.01.2006, 19:28 Uhr

An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung

Hallo,

ich bin als Tagesmutter tätig und habe kurz vor Weihnachten erfahren, dass wir uns bei der BG W Unfallversichern MÜSSEN. Und die BG kann bis zu 4 Jahren die Beiträge einfordern.

Jetzt gelten wir aber als Selbstständige und die wenigsten von uns haben Angestellte, oder?
Und Selbstständige ohne Angestellte müßen sich nicht bei den BG´s versichern.

Ich find es eine bobenlose Frechheit, dass die jetzt auch noch kommen und auf unsere Kosten ihre leeren Kassen füllen wollen. Als ob die Renten-Pflichtversicherung nicht schon reicht. Auch die müßen "normale" Selbstständige nicht bezahlen. Aber bei unserem bescheidenen Lohn von 3,50 bis ca. 6€ kann man ja noch mehr holen.

Was haltet ihr davon und wie handhabt ihr das so? Seid ihr schon lange angemeldet oder tut ihrs noch???


LG
Kathrin

 
7 Antworten:

Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung

Antwort von phifeha am 03.01.2006, 20:22 Uhr

ich bin da in unserem tagesmutterverien gedeckt und unsere normale haftpflicht deckt den falla uch ab...das kostet mich keine 2,50 € im monat!

lg phi

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Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung

Antwort von rokadi. am 04.01.2006, 8:24 Uhr

Hallo phifea,

ich mein die Unfallpflichtversicherung bei der BG. Nicht die Haftpflichtversicherung. Da bin ich auch im Tagesmütterverein versichert.

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Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung

Antwort von tamu05 am 04.01.2006, 13:42 Uhr

hallo, ich hatte grade gestern abend schulung zu diesem thema.....es ist KEINE Pflicht ! für tamu´s der bw beizutreten.....eine oder deine evt. vorhandene unfallvericherung reicht aus. lg tamu

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Eure Texte stimmen nicht ganz, laut meiner Info.....

Antwort von mutterimeinsatz am 04.01.2006, 20:24 Uhr

Hallo zusammen,

Also Du mußt eine Haftpflicht haben, egal ob durch das Jugendamt oder dem Tagesmutterverein oder privat !!!

Rente mußt du nicht bezahlen, dass ist im Moment noch Dein privates Vergnügen.

Hast Du eine private Unfallversicherung, brauchst Du keine mehr abschliessen. Hast Du keine, dann mußt Du eine abschliessen. Wir haben die Info, daß wir erst ab 01.01.2006 angeben sollen.

Machst Du es nicht, bzw. kannst Du keine nachweisen, kann es zu einem Entzug der Betriebserlaubnis kommen.
Und dann arbeitst Du SCHWARZ!!! Egal, ob Du Steuern zahlst oder nicht.
Das Jugendamt wird Dich bzw. Euch besuchen und prüfen, ob die örtliche Gegebenheit, die Unterlagen etc ok sind.

Wir müssen sogar 20 Stunden á 45 Minuten im Jahr als Schulung mit Abschluss nachweisen, ansonsten droht hier auch ein Entzug der Betriebserlaubnis.

Ich bin eine Tamu, die auch Kinder hat die über das Amt bezahlt werden, in diesem Falle zahlt das Amt für mit diese Unfallversicherung. Erst wenn diese Kinder weg sind muß ich es selbst bezahlen.

Ich weiß´nicht woher Ihr kommt, aber fragt nochmal beim Jugendamt direkt nach, und dann nochmal beim Tagesmutterverein.

Ich bin nur beim Jugendamt, vielleicht ist das der Unterschied.

Liebe Grüße
Angie

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Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung

Antwort von rokadi. am 05.01.2006, 6:58 Uhr

Hallo,

also erstmal: ich komm aus Stuttgart.
Ich habe bei der Berufsgenossenschaft Gesundheits und Wohlfahrtspflege in Hamburg nachgefragt und der Sachbearbeiter sagte ganz deutlich, dass wir schon immer versicherungspflichtig sind. Das der das sagt ist klar, der will seine leeren Kassen auffüllen.
Nochmal zum Verständniss was ich meine:
Es geht NICHT um die Versicherung für die Kinder sondern um unsere eigen.
In welchen Bundesländer wohnt ihr denn?
Noch was zur Rente: Im Bundesverband der Tagesmütter ist die Rentenpflichtversicherung ganz klar als Pflicht geschrieben.
Je länger ich im Internet suche und lese um so verwirrender wird es und um so mehr bekomm ich einen Zorn.

LG Kathrin

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@ tamu05

Antwort von rokadi. am 05.01.2006, 7:04 Uhr

Hallo tamu

hast du irgentwelche Unterlagen von deiner Schulung? Oder wo hast du sie gemacht, dass ich mich da mal erkundigen kann. Ich hab nämlich so das Gefühl, dass mein Verein auch noch sehr am schwimmen ist was die Bestimmungen betrifft und so würde ich denen einfach mal was vorlegen.

Danke Kathrin

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Re: An Tagesmütter wg. Pflichtunfallversicherung

Antwort von dannymama am 28.01.2006, 19:45 Uhr

Hallo,
ich bin eine Tagesmutter aus Mainz. Wir haben uns hier auch schon die Köpfe heiß diskutiert wegen der Unfallversicherung. Ich habe dann unseren eigenen Versicherungsvertreter angerufen um mal zu fragen wie´s ist.
Also: Ich bin bei unserer privaten Unfallversicherung 24h am Tag versichert! Auch wenn ich als Tagesmutter arbeite.
Wie will denn die BG das auch festlegen wann ich als Tagesmutter versichert bin? Z.B. ab wieviel Uhr und bis wieviel Uhr am Tag? Wenn ich mittages in den Keller gehe um Nudeln für die Kinder zu holen und die Treppe runter falle und mir ein Bein breche, zahlt das die BG? und das selbe nach 18.00 Uhr die Private???
Und was ist wenn mal ein Kind auser der Reihe bis 19.00 oder sogar übernachtet und ich falle die Treppe runter, wer zahlt dann??? Scherz beiseite, ich weiß, dass man nur wenn man ein Gewerbe ANGEMELDET hat sich bei einer BG versichern muß und dann auch nur ab einer gewissen Größenordnung.
Ander wieder mit der Haftpflicht für die Kinder. Meine Tageskinder (5)sind alle bei meiner Privaten Haftpflicht mitversichert, die zahlt aber nicht immer, das kommt wohl auf die Umstände des jeweiligen Schadenfalles an. Dafür gibt es aber wiederum eine Unfallversicherung bei der man alle Tageskinder versichern lassen kann und die zahlt dann immer, egal bei was für einem Schaden.
Ich hoffe ich konnte ein bißchen helfen.
Liebe Grüße aus Mainz
Danny

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