Geschrieben von KaMeKai am 07.01.2005, 10:48 Uhr |
Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe?
Hallo,
es werden alle ärztlich notwendigen Leistungen übernommen, also Entbindung, Aufenthalt im Entbindungshaus, Erstversorgung des Babys ec.
Nachsorgehebamme und Rückbildungskurs werden bei Attest des Arztes auch übernommen.
Einen Bonus, weil man ambulant entbindet, bekommt man allerdings nicht.
LG
Kathrin
- Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe? - Cordi+Lotte 07.01.05, 8:06
- Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe? - KaMeKai 07.01.05, 10:48
- Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe? - desireekk 07.01.05, 11:54
- Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe? - Henni 07.01.05, 12:35
- Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe? - desireekk 07.01.05, 11:54
- Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe? - idakrist 07.01.05, 15:10
- Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe? - rubi 07.01.05, 15:46
- Danke für Infos!! - Cordi+Lotte 07.01.05, 22:56
- Re: Ambulante Geburt-Ansprüche bei PKV und Beihilfe? - KaMeKai 07.01.05, 10:48
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