Baby und Job

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Geschrieben von tapeten am 03.03.2006, 15:57 Uhr

alg2 und schule?

Hallo,
was für eine Schule machst Du denn?
Der Gesetzestext lautet auf "arbeitsfähig" nicht auf "arbeitswillig". Solltest Du allerdings Deiner Mitwirkung oder einer angebotenen Arbeit nicht nachkommen, kann es zu einer Sanktion, sprich Kürzung kommen.
LG

 
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