Baby und Job

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Geschrieben von AM-nochinkognito am 17.03.2005, 11:56 Uhr

aber in österreich darf derkinderbetreuungsgeldbezieher

Bei mir geht das auf keinen Fall, weil ich eine Abteilung leite und man mir schon bei 20 Stunden Schwierigkeiten macht - ich habe die Zusage, meine Funktion zu behalten trotz Teilzeit mal nur für 2,5 Monate bekommen. Bis dahin muss ich beweisen, dass die Vertretungsregelung, die ich meinem Vorgesetzten vorgeschlagen habe, funktioniert. Danach will er weiter entscheiden. Ich weiß eh, dass ich rechtlich gesehen alle Rechte auf meiner Seite hab 8ist ja mein Fachgebiet), aber das nützt in der Praxis leider auch nichts.
Bei meinem Mann ist das leider so, dass seine Arbeit unter 20 Stunden keinen Sinn macht, weil er im Projektbereich arbeitet. Wir haben jetzt schon überlegt, ob er nicht offiziell auf 15 Stunden reduzieren soll und aber 20 arbeitet und sich diese in ein paar Monaten, in denen er dann im Vorhinein auf´s Kindergeld verzichtet (in diesen muss er zusätzlich in einer Fachhochschule arbeiten und daher soundso verzichten), sich die zusätzlich gearbeiteten Stunden auszahlen läßt.
Am sinnvollsten wäre wohl ich würde nach dem Mutterschutz voll arbeiten und er zu Hause bleiben, dann hätten wir das ganze Kindergeld und mein volles Gehalt. Aber das möchte ich auf keinen Fall und er auch nicht. Also werden wir wohl auf das Kindergeld verzichten müssen, obwohl wir so auch rein gehaltsmäßig schon weniger verdienen, als wenn ich vollzeit und er gar nicht arbeiten.

 
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