Baby und Job

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Geschrieben von Julie am 01.11.2017, 17:38 Uhr

AG verweigert BV

Es ist egal, von wem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird (Arzt oder Arbeitgeber).
Wichtig für die Erstattung nach dem U-2-Verfahren ist, dass es ein Beschäftigungsverbot gibt (und keine Krankschreibung).
Du (oder dein Arbeitgeber) findest viele Informationen unter www.bkk-aag.de.
Im übrigen handelt dein Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er gegen Paragraph 4 MuSchG verstößt. Darin sind Beschäftigungsverbote geregelt.

 
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