Baby und Job

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Geschrieben von berita am 16.12.2003, 18:30 Uhr

400 � Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung

Hallo,

der Minijob geht dann nicht in die Berechnung des EG ein, wenn er pauschal versteuert ist. Wenn er aber auf Lohnsteuerkarte laeuft, dann wird er "angerechnet". Dann kommt es drauf an, ob und wieweit dein (bzw. euer bei Partnerschaft) Einkommen ueber die Einkommensgrenzen geht um zu sagen, ob und wie weit das Erziehungsgeld gekuerzt ist:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html

Bei Budget sollte man unbedingt drauf achten, dass im zweiten Halbjahr das EG nicht ganz gestrichen wird, sonst muss man den Budget-Anteil des ersten halben Jahres zurueckzahlen.

LG
Berit

 
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