Geschrieben von berita am 16.12.2003, 18:30 Uhr |
400 � Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung
Hallo,
der Minijob geht dann nicht in die Berechnung des EG ein, wenn er pauschal versteuert ist. Wenn er aber auf Lohnsteuerkarte laeuft, dann wird er "angerechnet". Dann kommt es drauf an, ob und wieweit dein (bzw. euer bei Partnerschaft) Einkommen ueber die Einkommensgrenzen geht um zu sagen, ob und wie weit das Erziehungsgeld gekuerzt ist:
http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html
Bei Budget sollte man unbedingt drauf achten, dass im zweiten Halbjahr das EG nicht ganz gestrichen wird, sonst muss man den Budget-Anteil des ersten halben Jahres zurueckzahlen.
LG
Berit
- 400 € Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung - îcefire 16.12.03, 15:08
- Re: 400 � Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung - berita 16.12.03, 18:30
- Danke Berita!!!ot - icefire 17.12.03, 17:40
- Re: 400 � Job, Erziehungsgeld und Rentenversicherung - berita 16.12.03, 18:30
Wieviel Urlaub steht einem bei einem Teilzeit-Job (20 Std./Woche) mindestens zu? Gibts da Regelungen? o.T. Danke
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