Baby und Job

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Geschrieben von *Simone* am 04.02.2004, 15:27 Uhr

@ Blueeyes8

Hallo Mareike,


Habe Dein Posting bei maego über " Ausbildung mit Baby" gelesen und da Du ja anscheint sehr viel erfahrung hast, wollte ich dich mit fragen löschern wenn es erlaubt ist?! *g*


Also folgendes, bin keine 21 habe auch zwar kein Baby möchte aber eins. Und da möchte ich fragen ob Du vielleicht weißt, wie das mit dem Baby kriegen ist wenn man eine Ausb. als Kinderpflegerin (dauerd 3 Jahre) anfängt und dann sagen wir mal in der Mitter von der Ausb. ein Baby bekommt!? Wie ist da mit dem Mutterschutz,Muttergeld usw.??? Als Kinderpflegerin muss man ja ne Sozialpädagogische Schule besuchen, meinst Du man kann troz der Fehlzeit bzw. Mutterurlaub oder wie sich das nennt die Ausb. weitermachen bzw. beenden? Ich hoffe Du kannst mir ein paar Tipps geben, falls nicht ist auch net schlimm. Habe zumindest nicht bei Google und den anderen Suchmaschnien gefunden ! :-(



Schöne Grüße aus der Pfalz .....
Simone

 
3 Antworten:

Re: @ Blueeyes8

Antwort von Blueeyes8 am 04.02.2004, 20:25 Uhr

Also, son Experte bin ich ja nu auch nicht :) Aber ich kann dir ja mal schreiben, wie es bei mir war.

Bin letztes Jahr im Februar schwanger geworden, da war ich also mitten im 2. Lehrjahr. Nachdem mit Cheffe erstmal alles geklärt war, hab ich erstmal ganz normal die Ausbildung weiter gemacht und bin auch normal in die Schule gegangen. Mitte Oktober begann dann mein Mutterschutz. Ich musste also nicht mehr arbeiten, in die Schule bin ich aber trotzdem gegangen solange es ging. Also bei mir hat es bis zum ET geklappt. Dadurch hab ich nicht so viel verpasst. Da ich die Kleine leider per Kaiserschnitt bekommen musste, war ich 4 Wochen nicht in der Schule. Und dann waren Weihnachtsferien. Habe mir von einer Freundin sämtliche Unterlagen kopieren lassen und schonmal alles einigermaßen nachgelernt. Nach den Ferien bin ich sofort wieder zur Schule gegangen. Da darf man ja auch trotz des Mutterschutz hin.

Mutterschutz hast du also auch während der Ausbildung komplett, bis halt auf die Tage an denen du noch zur Schule gehst. Deine Fehlzeiten werden aber automatisch als entschuldigt angesehen, da du ja während des Mutterschutzes quasi "freiwillig" noch in die Schule kommst. Du musst halt nur versuchen, alles gut nachzuholen, damit du nicht den Anschluss verlierst!!

Aber ansonsten gilt während der Ausbildung generell: 6 Wochen vorher und 8 Wochen nach der Geburt brauchste nicht arbeiten, darfst aber, soweit noch möglich, in die Schule.

Außerdem kannst du während der Ausbildung nicht so leicht gekündigt werden und wenn du schwanger bist, bist du unkündbar!!!

Mutterschaftsgeld bekommst du von der Krankenkasse, wie auch ein normaler Arbeitnehmer. Dafür bekommst du vom Frauenarzt sechs Wochen vor der Geburt eine Bescheinigung, die du der Krankenkasse schicken musst. Der Rest regelt sich fast von alleine. Du kriegst dann nochmal Post von denen, die du unterschreiben musst, und dann kriegste für die ersten 6 Wochen schonmal Geld (soviel wie auch sonst Lohn). Den Rest für die restlichen 8 Wochen nach der GEburt bekommste, sobald du denen die Geburtsurkunde geschickt hast.

Ich würde an deiner Stelle nur aufpassen. Mir ist nämlich grad was eingefallen. Machst du deine Ausbildung in einer staatlichen oder einer privaten Einrichtung? Bei privaten Einrichtungen könnten nämlich unter Umständen etwas andere Regeln gelten. Wo wäre denn die Ausbildung?

Du hast sogar das Recht, bis zu 3 Jahren Pause zu machen mit der Ausbildung und Erziehungszeit zu nehmen. Aber wer hat nach 3 Jahren Pause schon noch Bock seine Ausbildung zuende zu machen?

Oder du wartest einfach mit dem Baby bis kurz vor Ende der Ausbildung, so dass du z. B. die Prüfung machst, kurz bevor der/die Kleine kommt. Das ist wesentlich stressfreier und du hättest danach viel mehr Zeit für das Kind. Ich würde sonst was dafür geben, die Kleine nicht jeden Tag abgeben zu müssen. Das fällt einem nämlich gar nicht wirklich leicht. Mich hält nur der Gedanke hoch, dass ich im Juni schon fertig bin und dann daheim bleiben darf bei der Kleinen.

Falls du noch Fragen hast, immer her damit.

LG
Mareike

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Re: @ Blueeyes8

Antwort von *Simone* am 05.02.2004, 15:34 Uhr

Hi Mareike,


Also vielen lieben dank für Deine Antworten!!!

Also meine Ausbildung werde ich in einer Staadtlichen Einrichtung machen soviel steht fest! Nur ein paar fragen habe ich da noch :) Da ich ja vorhabe auch wie Du bis zur ET zur Schule zu gehen (falls ich SS werden sollte), habe ich in der Zeit wo ich zuhause bin ja einiges verpasst , kann dieses "verpasst haben" meine Ausblidungsprüfung zur Staatlich Anerkannten Kinderpflegerin beeinflussen????*grübel*

Damit Du einwenig mich kennen lernst:
Es ist halt so das ich nicht soo lange warten möchte bis die Ausb. sich dem Ende närht, obwohl das Sinnvoller wäre. Es ist mein größter WUNSCH ein Baby zu bekommen. Klar ich würde jetzt auch nicht sagen : ,,ach scheiß auf die Ausb. lieber ein Kind"! Mir ist beides wichtig! Deshalb die o.g. Frage!



Schöne Grüße aus der Pfalz *****
Daniela

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Re: @ Blueeyes8

Antwort von Blueeyes8 am 05.02.2004, 21:41 Uhr

Hallöchen,

Also so verbindlich kann ich dir da nichts sagen. Nicht, dass ich dir das erzähle, dass das klappt, und nacher stehst du da und geht doch nicht.

Also ich bin auf einer ganz normalen Berufsschule. Da war das kein Problem. DIe Lehrer waren voll nett, als ich es ihnen erzählt hab. Und eigentlich dürften deine Fehlstunden die Ausbildung nicht beeinflussen. Du gehst ja solange wie möglich vor der Geburt und so schnell wie möglich nach der Geburt wieder dorthin. Und wenn sich jemand ein Bein bricht, ist er ja auch zur Not 4 Wochen krank und darf trotzdem die Ausbildung weitermachen. Falls du Arbeiten verpasst, die kannste ja nachschreiben. Hab ich auch gemacht. Eine Freundin in der Schule hat mir immer alle Zettel kopiert und gebracht, da konnte ich gut nachlernen.

Ich meine es gebe ein GEsetz, dass du nicht mehr als 3 Monate fehlen darfst, sonst müsstest du das Lehrjahr quasi wiederholen. Aber 3 Monate fehlen tust du ja längst nicht.

Ich kann aber bei mir in der Schule auch am Montag nochmal nachfragen, wir lernen ja da die ganzen Gesetze, weil ich ja Rechtsanwaltsfachangestellte lerne. Die müssten da eigentlich bescheid wissen.

LG
Mareike

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