Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von karinundlukas am 23.09.2003, 17:03 Uhr

@schokibaby wegen Sorgerecht

Hallo "schokibaby",

und mir wollten die Leute bei der Gebuehrenzentrale nicht glauben, dass diese Satzung dazu fuehrt, dass sich nichtverheiratete Eltern gegen ein gemeinsames Sorgerecht wegen einer solchen Satzung aussprechen und die Satzung somit "gegen das Wohl des Kindes" ist....Ist halt schwer diesbezueglich Unterschriften zu sammeln um es zu "Beweisen", oder was meinst Du?

Ich finde vorallem den §3 der Satzung einen Frechheit, da dann nur im Falle das wir die Gebuhern schuldig bleiben ich verklagt werde da das Kind bei mir lebt! Und was ich auch nicht verstehe, bei Nichtverheirateten aber zusammen lebenden Eltern (ohne gemeinsames Sorgerecht) wird nur das Einkommen der Mutter herangezogen aber der Vater kann es von der Steuer absetzen, wenn wie in unseren Falle, die Mutter sogut wie nichts verdient und es somit steurlich nicht geltend machen kann.

Ich hab auch nichts dagegen wenn der Vater aufgrund des Sorgerechts auch bei sowas herangezogen wird, aber ich halte es nicht fuer ok, wenn man aufgrund des Sorgerechts nur die Pflichten uebernimmt aber keinerlei Rechte erhaelt und sich die Gebuehrenzentrale nur damit rausredet, dass sie "schlieslich nicht die Steuern macht" und das Finanzamt sagt "Was intressiert uns dass Muenchen das Einkommen des Vater zur Berechnung heranzieht, das Kind lebt nicht im Haushalt des Vaters und somit kann er es steurlich nicht absetzen, so ist die Rechtslage. Klagen sie halt dagegen!"

Die Frage ist nur: Ich kann mir die Kita-Gebuehr nicht leisten, wie soll ich da bitte den Anwalt bezahlen?

Und ich finde man soll auch beruecksichtigen, dass der KV auch mehr Steuern zahlt weil er eben NICHT verheiratet ist und ihn dann nicht nochmals abkassieren. Machte bei ihm immerhin 600 Euro monatlich aus und davon kann man dann locker 400 Euro Kitagebuehren bezahlen.

Eine Frage: WAS hat sie dir alles erklaert? Weshalb die Satzung so ist? Denn das habe ich bis jetzt immer noch nicht rausgefunden! Ueberpruefen die Vorort (bei der Anmeldung des Kindes) ueberhaupt ob man gemeinsames Sorgerecht hat? Ich war ja so dumm und hab es gesagt....wofuer ich mir heute noch Vorwuerfe mache....

Muss dann bei Dir der "falsche" Vater Unterhalt an Dich zahlen? Wie lange hat die Aufhebung bei Euch gedauert? Wie lief es ab? Wollte der wirklich Vater dann doch die Vaterschaft haben?

Was ich studiere: Informatik an der FH
Ob man zu einem Studium mit Kind raten kann oder nicht weis ich jedoch im Moment selbst nicht. Kommt auch sehr auf die Rahmenbedingungen an: Betreuungsmoeglichkeiten, Finanzielle Unterstuetzung vom KV, Eltern etc.

Tschuess
Karin

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.