Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von karinundlukas am 27.09.2003, 23:16 Uhr

@schokibabe

Hallo,

also ich hab mich beim Familengericht erkundigt und es hies zur Aufloesung des Sorgerechts muss ich einen formlosen Antrag stellen mit den Worten "Ich beantrage die Uebertragung des Sorgerechts des Kindes xy auf die Mutter xy" und auch den Grund erklaeren warum ich das will, denn es wird nur stattgegeben wenn es dem "Wohl des Kindes dient". Der Vater und ich haben dann aus dem "ich" ein "wir" gemacht und auch gleich beide unterschrieben.

Von der Kitagebuehrenzentrale hies es, solange das Sorgerecht nicht aufgeloest ist wird das Einkommen des Vaters herangezogen und ich muss somit den Hoechstsatz zahlen. Deshalb ist der Kleine seit anfang September nicht mehr in der Krippe.

Wenn Du in der Krippe fragen koenntest: Ueberpruefen sie ob man gemeinsames Sorgerecht hat oder nicht? Und wenn wie?

Zu deiner Frage: Ich bin 33 und mein Lukas wird bald 1 Jahr alt. Der "Papa" ist drei Jahre aelter. (Aelter als ich nicht als der Kleine ;-)

Tschuess
Karin

PS: Sorry, dass ich solange nicht geantwortet habe aber im Moment ist alles ein bischen chaotisch bei mir....

 
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