Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von easy-live-2005 am 24.06.2005, 13:23 Uhr

@ralph

Hallo,

ich habe dich noch nicht angesprochen aber habe oft hier um deinen rat mitgeesen. nun habe ich auch eine wirre frage im kopf.

also ich kann ab dem 28.06.05 eine teilzeitjob machen. verdienen würde ich da so ausgezahlt 770 €.

meine frage ist aer. zur zeit beziehe ich alg2 in höhe von 601,27 €. habe eine 2 zkbb wohnung und bin alleinerziehd. die miete liegt bei 398 € warm. wenn ich ja ab dem o.g. datum anfange zu arbeiten bekomme ich ja ende diesen monats kein geld mehr ausgezahlt. aber wie soll ich dann meine miete zahlene und alles andere auch? mein lohn kommt ja dann erst im august. weil die ja bestimmt nicht für 2 tage auszahlen.

habe ich zu meinem lohn noch einen anspruch auf Wohngeld oder sozialhilfe bzw. hartz4??

bin im moment ziemlich verwirrt weil ich ja nicht weiß wie ich alles zahlen muss und einen monat ohne geld ist hammer zumal die miete ja dann auch nicht mehr gezahlt werden würde.

wenn ich noch alg2 bekomme wie hoch ist das ungefär??

vielen dank im vorraus

 
3 Antworten:

ALG2 wird weiter gezahlt...

Antwort von Ralph am 24.06.2005, 13:45 Uhr

Hallo,

in Deinem Fall müßte auf jeden Fall bis 31.07.2005 ohne Lohnanrechnung ALG2 wie bisher weitergezahlt werden.
Anders als bei ALG1 - da hättest Du ab 28.06.05 keinen Anspruch mehr wegen der Arbeitsaufnahme - orientiert sich ALG2 wie früher die Sozialhilfe am REALEN Lohneingang. D.h., wenn Du den Lohn z.B. erst in der letzten Augustwoche erhalten würdest, bekämst Du auch noch im August ALG2, weil man davon ausgeht, daß Du von dieser Zahlung im September leben wirst. Bekommst Du das Geld früher im August, wird der Lohn ab August angerechnet. Möglicherweise steht die aufstockend noch ALG2 zu.
Das sagt Dir dann aber Deine Dienststelle genauer. Erst wenn sich dort nichts errechnet, solltest Du dann ab Einstellungsmonat vorosrglich Wohngeld beantragen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Antwort von ursel66 am 25.06.2005, 13:09 Uhr

Hallo,
bei mir war es genauso: Am 01.06. habe ich angefangen und werde nun am 30.6. die erste Gehaltszahlung bekommen. Im MÄRZ antwortete mir der SB: Kein Problem, das ALG II wird ab 1.7. eingestellt. Jetzt kam ein Schreiben einer anderen SB: Nachweisen, dass ich tatsächlich genug verdiene, um auf ALG II zu verzichten!!! HÄÄÄÄÄ??? Sie könne die Zahlung erst einstellen, wenn ich dies nachweisen kann.
(Zur Ergänzung: Meine Elternzeit ist zu Ende und ich arbeite wieder normal wie vorher. D.h. mein EInkommen ist das Doppelte vom ALG. ) Übrigens: Wenn ich nicht rechtzeitig antworte, müsste sie die Zahlung einstellen....
Mir fehlt echt das Verständnis, dass sich jemand noch Zeit für meinen Fall nimmt und für die notwendige Klientel die Zeit fehlt.
Aber meine Frage: Die Gehaltsabrechnung für Juli schicke ich ihr zur Kenntnis. Aber das MUSS reichen, oder????
Viele Grüße
Ursel aus Köln

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*Kopfschüttel* :o)

Antwort von Ralph am 25.06.2005, 20:25 Uhr

Hi Ursel,

wenn mir gesagt wird, daß am 01.06.05 Arbeit aufgenommen und erste Lohnzahlung Ende Juni erfolgen wird (Nachweis über ersten Zahlungszeitpunkt sollte schon erfolgen), dann stelle ich ab 01.07.2005 ein, ohne groß weiter nachzufragen. Die Arbeitsweise bei9 Dir verstehe ich nicht.

Um des lieben Friedens willen: Reiche Bescheinigungen 6 und 7/05 ein, und gut ist. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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