von Maiglöckchen am 26.02.2013, 12:02 Uhr |
@kravallie
Ich habe leider keine genauen Angaben bekommen, was er jetzt verdient, aber angeblich wäre es viel mehr als er immer angegeben hat. Laut §1605 BGB muß der KV aller 2 Jahre Auskunft geben (bzw. kann man es einfordern), so wurde es mir heute vom JA gesagt. Und ich wäre wohl die Einzige die "ihn in Verzug setzen kann". Wenn er mir keine Auskunft gibt, dann würde sich das JA einschalten.
Tja, das ist ja jetzt doof, wenn das vielleicht gar nicht stimmt?
Beate
- Formulierungshilfe (Prüfung Unterhaltsanspruch) gesucht - Maiglöckchen 26.02.13, 10:40
- Re: Formulierungshilfe (Prüfung Unterhaltsanspruch) gesucht - kravallie 26.02.13, 11:28
- @kravallie - Maiglöckchen 26.02.13, 12:02
- Re: @kravallie - kravallie 26.02.13, 12:20
- Re: Formulierungshilfe (Prüfung Unterhaltsanspruch) gesucht - Pamo 26.02.13, 13:37
- @Pamo - Maiglöckchen 26.02.13, 15:11
- Re: @Pamo - Pamo 26.02.13, 15:55
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