Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von vallie am 01.11.2005, 13:39 Uhr

*kopfkratz*

rainer,
du sagtest, wenn der nichtvater nicht zahlungsfähig gewesen wäre, würdest du es verstehen, wenn das ja das geld beim vater holt.
der nichtvater wäre aber zahlungsfähig gewesen. außerdem ist er nach dem brief vom ja zu aufforderung zur vaterschaftsanerkennung und anordnung eines vaterschaftstests zum anwalt gegangen, dessen kosten das kind tragen muß, da er ja gewonnen hat.

verstehste jetzt ???

einen ähnlicher fall ist mamaistdiebeste, bzw deren freundin, zwei potentielle väter, zwei tests, der erzeuger trägt die gesamten kosten.

ist alles schon ein paar jahre her, vielleicht hat sich da was geändert...


lg

 
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