Geschrieben von Cathy*** am 21.11.2003, 8:36 Uhr |
@herdis wegen unterhalt vom im ausland lebenden vater
hallo
ich habe gerade deinen beitrag gelesen.
ich möchte dir ein bischen mut machen.
lt. dem "new yorker abkommen" sind auch im ausland lebende elternteile verpflichtet unterhalt zu zahlen. das kannst du gerichtlich durchdrücken.
damit du etwas bekommst, benötigst du natürlich eine vaterschaftsanerkennung.
leider weiss ich nicht, ob dir der mindestsatz von dem land wo er lebt oder von dort wo du lebst zusteht.
bei mir ist es so, dass ich in ein nicht-EU-land gezogen bin. bei mir wird der betrag lt. düsseldorfer tabelle (von D) berechnet. ich habe eine "alimenten-inkasso-stelle" damit beauftragt ihn zur kasse zu bitten (damit ich mich nicht selber ärgern muss mit ihm). da man über die grenze nicht einfach pfänden kann, ist der nächste schritt - wenn er nicht freiwillig zahlt - ein gerichtsverfahren.
lg und lass dich nicht unterkriegen!
cathy
- @herdis wegen unterhalt vom im ausland lebenden vater - Cathy*** 21.11.03, 8:36
Umgangsrecht 2-jährige
Mal was ganz anderes... :o)))
Sozialhilfe und unterhaltsvorschuss? Ich seh nicht mehr durch hier*heul*
An spiky73
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Liest einfach mal!
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