Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von safrarja am 10.01.2006, 11:31 Uhr

@clari_nette

Hallo !

"Sicherlich ist er der leibliche Vater (und wir haben uns bis jetzt auch immer relativ gut verstanden) aber ich will nicht, das die kleine immer hin -und hergereissen wird. Ich will einfach, das Sie bei uns zu Hause ist und der leibliche Vater einfach außen vor ist."

Das was Du beschreibst ist das Umgangsrecht und das behällt der Vater auf jeden Fall .. es sei denn er lässt sich etwas zu Schulden kommen wie Mißhandlungen oder Ähnliches !

Selbst wenn Du das alleine Sorgerecht hättest hätten Vater und Kind das gleiche Recht wie jetzt sich zu sehen !

lG safrarja

 
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