Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Richie am 03.11.2005, 11:45 Uhr

zwischen den Zeilen....

Hallo geiz_ist_geil,

na ja, ok., Du kennst den Chef als
Nicht-Angestellte. Auch leutselige
Chefs können in Bedrängnis kommen wegen der Organisation ihrer Fahrten.
Es ist sicher eine schwierige Frage, aber ich denke, es steht allein Deinem Ex zu, dem Chef zu- oder abzusagen.

Du brauchst ja auch die 2 Tage-Regelung
nicht abzulehnen, sondern nur unter
der Bedingung zuzusagen, daß ihr ver-
sucht,das mal 3 Monate zu praktizieren
unter der Vorgabe, daß wenigstens 24-
48 Std. bei Verhinderung abgesagt wird und daß höchstens ein zweiter Wochentermin in den 3 Monaten ausfällt.

So hat er seinen Willen und Du nicht den schwarzen Peter wenn er die 'Bewährung'
versiebt. MfG Richie

 
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