Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Melina am 06.01.2004, 21:54 Uhr

Zwangsvollstreckung-aber immer noch kein Geld???

Hi,
langsam blick ich echt nicht mehr durch.
Im Dezember (mitte) hat ich nen Brief bekommen, das der Vater eine Urkunde unterschrieben hat und zahlen würde. Es war ne einverstandnisserklärung zur Zwangsvollstreckung.
Es wurde auch aufgeführt was er nachzahlen muß (umgehend) und das er monatl. spätestens zum 1. Unterhalt zu zahlen hat.
Durch diese Unterschrift von Ihm wurde dann auch der Gerichtstermin als erledigt verkündet und ist ausgefallen.
Ich hatte mich riesig gefreut!!!
Heute musste ich feststellen, das er weder die Nachzahlungen, noch unterhalt mir überwiesen hat!! Ich glaub ich spinn!!!! Soll ich das gleich dem JA melden.? Er macht sih doch hiermit strafbar das Gericht zu verars..en oder wie sieht das jetzt aus????

DANKE

 
11 Antworten:

RE: Hm, so ganz blick ich das jetzt

Antwort von Nina3 am 07.01.2004, 6:03 Uhr

grad nicht. War es denn eine Zwangsvollstreckung? Oder wurd die jetzt durch seine Unterschrift noch abgewendet? Aber dann hät er das Geld doch sicher an eine offizielle (Gerichts-)Kasse zahlen müssen, oder? Zumindest den "Nachzahlbetrag". Ist ja alles sehr sehr seltsam - es kann ja nicht an gehen, dass er dann fröhlich sagt äh schreibt: "Jo, jo, da zahl ich das halt" und schon ist er sämtliche Ämter von der Hacke? Frag doch bei deinem Anwalt noch mal nach. Oder falls du eine direkte Kopie von dem Schreiben hast, dann ruf doch bei dem Zuständigen Sachbearbeiter mal durch und frag wie es weiter geht. Ist ja echt ein Unding. Aber vielleicht kommt das Geld ja auch heut oder morgen noch, so denn er erst am 1. überwiesen hat?



LG Nina

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Titulierung

Antwort von RainerM am 07.01.2004, 12:42 Uhr

Hi,
der Vater wird den Unterhalt tituliert haben, das bedeutet, er unterwirft sich der Zwangsvollstreckung, was aber nicht bedeutet, dass das damit auch getan wird.

Damit sichert man nur die Ansprüche ab und erspart sich eine Klage auf Zwangsvollstreckung, wenn diese erforderlich sein sollte.

Nach der Titulierung muss er dann die Überweisung des Unterhaltes veranlassen.

Versäumt er das, kannst du mit diesem Schriftstück eine Lohnpfändung veranlassen, ohne erst klagen zu müssen.

Nehm sofort Verbindung mit dem Jugendamt auf.
Nur wenn du jetzt mit straffen Zügeln arbeitest, wird er in Zukunft diese Spielchen mit dem geld unterlassen.
Tust du nichst, fühlt er sich bestärkt und provoziert und schickaniert dich evtl. in Zukunft immer dadurch, dass er verspätet zahlt, oder erst nach Aufforderung etc etc etc

Unterbreche dieses Spielchen, indem du handelst.

Hat das Jugendamt die Beistandschaft?

Wenn du es noch ein letztes Mal probieren willst, dann frage anch, warum er nicht zahlt.... evtl. behauptet er, dass er deine Kontoverbindung nicht hat.

Du kannst die Zahlungsüberwachung auch auf das Jugendamt übertragen, dann bekommst du zwar das Geld ein paar Tage später, weil der Vater an das Jugendamt zahlt und das Jugendamt nach Eingang des Geldes an dich überweist, aber er wird sich dann in Zukunft dreimal überlegen, ob er sich so verhält.

Bye

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Hab grad...

Antwort von Melina am 07.01.2004, 14:34 Uhr

....beim JA angerufen.
Die Dame war etwas verwirrt. Sie sagte ständig, " Er muß doch zahlen, er hat doch unterschrieben" ich glaub so ganz wusste sie nicht, was sie jetzt machen soll. Sie würde ihm noch nen Brief schreiben. Na toll!!:-( Jetzt kann ich wohl wieder ewig warten.
Beistandschaft hab ich gleich nach der Geburt gemacht (vor fast 10 Monaten) und er hat noch keinen Cent bezahlt.
Schaltet das JA wohl dann wieder das Gericht ein??
Anrufen kann ich ihn nicht, er hat alle Nr.ändern lassen, und ist umgezogen.

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Re: Hab grad...

Antwort von RainerM am 08.01.2004, 8:32 Uhr

Hi,
du hast doch sicherlich Unterhaltsvorschussgeld beantragt, oder?

Von daher bist du ja nicht so ganz unter Druck und kannst ein wenig abwarten, was das Jugendamt bewirkt.

Bevor man mit dem grosen Hammer (Lohnpfändung) zuschlägt, sollte man noch einmal gewissenhaft prüfen, warum das Geld noch nicht überwiesen wurde.

Von daher ist ein Schreiben mit Fristsetzung vollkommen OK.

Wenn du irgendwo eine rechnung offen hast, wirstn du auch erst daran erinnert und gemahnt.

Beim titulierten Unterhalt könntest du schon jetzt etwas veranlassen, aber wie gesagt, einmal nachhaken, warum das Geld noch nicht da ist, ist schon der bessere Weg.

Nur sollte dann in Zukunft sowas nicht mehr vorkommen.
Dann würde ich an deiner Stelle kurz und knapp pfänden lassen.

Meine Schwester hatte auch einmal das Problem mit dem Vater ihrer Kinder.
Nach einer Pfändung lief das dann reibungslos (er ist Polizist gewesen).

Gruss

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Re: Hab grad...

Antwort von Jeannette Malina am 08.01.2004, 8:56 Uhr

Hallo,

dieses Theater wie bei Dir, habe ich auch durch. Mein Sohn ist nun knapp 17 Jahre alt und bekommt keinen Cent von seinen Vater und vom JA auch nicht, da er ja älter als 12 ist. Meine Tochter erhält Unterhaltsvorschuss vom JA.
Ich habe einen Titel, ein Vollstreckbares Urteil und eigentlich alles was man braucht um an den berechtigten Unterhalt für die KInder zukommen - und, das Ende sah so aus:
Meine Anwältin schickte einen Gerichtsvollzieher los und der kam unverrichteter Dinge wieder zurück UND ICH BEKAM EINE RECHNUNG! Ich durfte die Kosten für den Gerichtsvollzieher bezahlen. Das Spielchen wurde ganze drei mal gemacht, bis ich meine Anwältin
bat keinen Gerichtsvollzieher mehr zubeauftragen,da ohne hin kein Geld zuholen ist.
Die Sachbearbeiterin vom JA ist sehr nett und versucht ihr möglichtest, aber wenn die Väter nicht zahlen wollen, dann geht meistens nichts.
Ich hoffe das es wenigstens bei Euch besser zu klären geht.
LG, Jeannette

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Re: Hab grad...

Antwort von RainerM am 08.01.2004, 9:37 Uhr

Hi,
das kann schon passieren, aber Melina sollte ersteinmal abwarten, was sich tut.

Übrigens gibt es eine gesteigerte Erwerbsobligenheit für Unterhaltspflichtige.

Du hättest auch Strafanzeige gegen den Vater deines Kindes erstatten können wegen seines Verstosses gegen die Unterhaltspflicht... §170StGB, soweit ich weiss.... es käme darauf an, weshalb er nichts zahlen konnte.

bye
========================================
StGB § 170 Verletzung der Unterhaltspflicht

(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Zwangsvollstreckung @Rainer

Antwort von Ginger04 am 08.01.2004, 11:58 Uhr

Hallo Rainer,
leider scheint manche Männer die Gehaltspfändung nicht so sehr zu stören. Bei meinem Ex-Mann war gerade erst der Gerichtsvollzieher auf der Arbeit, was ihn aber nicht davon abhielt, mir für Januar (Heute ist immerhin schon der 8.!!!) wieder keinen Unterhalt zu überweisen. Jetzt muss mein Anwalt wieder einen Brief mit Frist und Vorwarnung losschicken und dann muss wahrscheinlich wieder gepfändet werden! Was geht in so einem Hirn wohl vor? Geld hat er auf jeden Fall genug.
Gruß, Ginger

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Re: Zwangsvollstreckung @Rainer

Antwort von RainerM am 08.01.2004, 12:34 Uhr

Hi Ginger,
die Frage kann ich dir nicht beantworten.
Da fehlt mir auch jedes Verständnis für.

Zieh aber ruhig das Ding weiter konsequent durch, ich bin davon überzeugt, dass das der einzige Weg ist, dass sich etwas am Verhalten ändert.
Auch wenn es einem gegen den Strich geht.

cu

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Mal ne Frage....

Antwort von Melina am 08.01.2004, 14:37 Uhr

bei mir macht ja alles das JA.
Wenn ich ihn extra noch anzeigen würde zahl dies die Rechtschutzversicherung???
Nen Anwalt könnt ich eh nicht bezahlen!

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Re: Mal ne Frage....

Antwort von RainerM am 08.01.2004, 14:43 Uhr

Hi,
meinst du eine anzeige wegen Verstoses gegen die Unterhaltspflicht?

Soweit ich weiss braucht man keinen Anwalt, weil das eine Strafsache ist.
Ob es bei dir dazu ausreicht, was da bisher gelaufen ist, weiss ich aber nicht...

Oder meinst du ihn auf Zahlung von Unterhalt verklagen?

Wenn du das bei laufender Beistandschaft tust, denke ich, würde die Beistandschaft ungültig werden, oder was auch immer....
Du willst ja, dass das Jugendamt die IUnteressen zugunsten des Kindes vertritt, darum kläre das am Besten mit dem Sachbearbeiter.... mach ihm erstmal deutlch, wie sehr du auf das Geld angewiesen bist und du nicht länger ein Spielball des Vaters sein willst/kannst.

Aber warte erstmal ab, vielleicht klärt es sich ja....

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Danke!! Werde jetzt mal warten, was der Brief bewirkt...ot

Antwort von Melina am 08.01.2004, 21:39 Uhr

z

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