Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Murmeline am 15.12.2005, 18:40 Uhr

Zusätzliche Frage: Bekommt ihr Unterhalt?

Vielleicht hat sich Deine Bekannte ja auch die Unterhaltsverweigerung gefallen lassen und ist nicht dagegen angegangen ?!

Zumindest "dem Grunde nach" steht Dir, @Oktober-Mami, der Betreuungsunterhalt zu. Am sinnvollsten wäre es meiner Erfahrung nach, Du übergibst die Angelegenheit einem Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Du, wie von Dir geschildert, ohne eigenes Einkommen bist, bekommst Du Prozesskostenbeihilfe und der Anwalt hilft Dir, ohne dass Du dafür zahlen mußt. Der Vater Deines Kindes wird dann von ihm angeschrieben und aufgefordert, sein Einkommen und seine Belastungen darzulegen. Daraus errechnet der Anwalt dann den Dir und Eurem Kind zustehenden Unterhalt. Wenn der Kindesvater, Deinen Angaben nach, Berufssoldat ist, wird da sicher etwas "zu holen" sein, es sei denn, er hat z. B. mehrere Kinder aus anderen Beziehungen. Ich habe in meinem Berufsleben aber nur selten Beamte erlebt, die leistungsunfähig oder Mangelfälle waren. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert!

 
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