Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 09.01.2006, 16:35 Uhr

Zumindest Antrag auf Übernahme stellen...

Hallo Elke,

stelle einen Antrag auf Übernahme der Jahresrechnung. Diese Art der Miete kenne ich hier nicht, es handelt sich durchweg um Warmmieten.

Abgesehen davonich würde an Deiner Stelle auch alle Bemühungen hinsichtlich einer günstigeren Wohnung protokollieren und mir ggf. von den vermietern kurz bescheinigen lassen. Ich stelle nämlich ganz klar in Frage, ob das Amt die Übernahme der zu teuren Miete versagen kann, sofern man sich ehrlich und gewissenhaft um eine günstigere Bleibe bemüht. Daß das natürlich nicht zwei Wohnungsbesichtigungen in 6 Monaten sein dürfen, ist ja klar, aber es gibt Wohnungsgesellschaften, §5-Schein-Wohnungen (ggf. §5-Schein beim Wohnungsamt besorgen, in Deinem Fall vielleicht sogar Dringlichkeitsschein??)... und dann nochmal beim Amt die weitere VOLLE Mietübernahme beantragen. :-)

Viel Glück und liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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