Geschrieben von fusel am 26.02.2003, 22:37 Uhr |
Zum Thema Erziehungsgeld....HILFE!!!
Hm,
also wie du das mit dem EG regelst weiß ich ehrlich gesagt auch nicht wirklich. Das dein Freund dir gegenüber unterhaltspflichtig ist, wenn du den/die Kleine versorgst weißt du, nehme ich an. Wenn er keinen Unterhalt zahlen kann, wie ich es mal annehme, kannst du Sohi beantragen. Dort wird z.B. das Erziehungsgeld nicht berücksichtigt. Andererseits, unter gewissen Umständen müßte dein Freund das Geld an das Sozialamt zurückzahlen und(!) man muß min. 6 Monate Sohi erhalten, ansonsten heißt es auch: zurückzahlen.
Wohnst du mit deinem Freund zusammen?! Ist es ein großes Problem vielleicht ein, zwei Monate später die Ausbildung fortzusetzen... ich glaube so richtig verstanden habe ich es nicht (o:. Hast du mal in der Beruf&Baby-Ecke hier nachgefragt? Vielleicht hatte jemand ein ähnliches Problem. Laß dich mal bei den Ämtern beraten.
verwirrte gruß & angenehme Restschwangerschaft
fusel
- Zum Thema Erziehungsgeld....HILFE!!! - shundra88 26.02.03, 22:01
- Re: Zum Thema Erziehungsgeld....HILFE!!! - fusel 26.02.03, 22:37