Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 29.12.2003, 20:30 Uhr

Zulassen des Umgangs

Prinzipiell hat er die Pflicht Umgang zu pflegen.
Denn auch das Kind hat gesetzlich verankert eine Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Und theoretisch kannst Du das auch einklagen.

Frägt sich nur wie sinnvoll das ist.

Grüsse
Heike

 
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