Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sandy21hh am 22.07.2003, 14:23 Uhr

Wurde vom Baby & Job Forum hierher verwiesen..Könnt ihr mir helfen???

Also ich stelle mich dann erst mal vor ich bin eine 23 Jährige Mutter eines fast 10 Monate alten Jungens und lebe in einer festen Prtnerschaft...

Wir leben jetzt seit knapp einem Jahr von der Sozi da mein Mann aus Ausländer technischen Gründen nicht arbeiten darf..

Nun gut.. jetzt habe ich zum 1. ne ausbildungsstelle gefunden und das Sozialamt hat mir dann freudestrahlend mitgeteilt das sie dann ja sämtliche Zahlungen einstellen können..

Da mußte ich erstmal ganz heftig schlucken..

Nun gut Erziehungsgeld wird Gott sei dank weiter gezahlt.. Ich habe ne Ausbildungsvergütung von 540 Euro..

Jetzt war ich heut beim Arbeitsamt um BAB zu beantragen.. Kotz.. Ich schwöre bis ich die ganze zettellage zusammen hab sind wir verhungert oder aus der Wohnung draußen....

Ich habe solche Angst ohne Geld dazu stehen.. Außerdem was ist wenn es mit meinem Sohn nicht klappt wenn der Krank wird oder nicht in die Kita will oder oder oder.und die mich dann in der Probezeit entlassen was dann wovon leben wir dann???

Ich bekomme noch die Kriese mir ist schon seit tage schlecht, habe immer Kopfweh und ne scheiß angst im nacken..

Was soll ich bloß machen wie gehts jetzt bloß weiter..

Einen Lieben gruß Sonja

 
4 Antworten:

Re: Wurde vom Baby & Job Forum hierher verwiesen..Könnt ihr mir helfen???

Antwort von spiky73 am 22.07.2003, 21:04 Uhr

hallo sonja,

erst mal locker durchatmen. so schlimm wirds nicht werden! man wird dir nicht von heute auf morgen komplett die hilfe einstellen, sondern am ende nur weniger zahlen.

natürlich musst man erst sämtliche leistungen beantragen, die der sozialhilfe vorrangig sind, u.a. auch BAB, wie in deinem fall.

aber im grunde ist es ja egal, ob die zuschüsse nun die eine oder andere bezeichnung haben, oder? schliesslich zählt das, was unterm strich rauskommt.

also, wenn ich das richtig verstehe, lebst du mit mann und kind zusammen, ihr seid jedoch nicht verheiratet (was manche dinge in eurem fall vielleicht vereinfachen würde), und da dein mann keinen gefestigten aufenthaltsstatus hat, hat er auch keine arbeitserlaubnis, oder? dem gesetz nach wäre er ja dazu verpflichtet seine arbeitskraft einzusetzen, kann aber nicht aus eben vorgenanntem grund. da kann auch das sozialamt nicht maulen.

jetzt hast du eine lehrstelle gefunden, und eigentlich solltest du darüber froh sein, statt dir einen kopf zu machen. denn du hast doch gleich einen 1A babysitter im haus: deinen freund!! selbst wenn das sozialamt gerne hätte, dass er auch arbeiten geht, hat er doch nun den besten grund aller gründe, daheim zu bleiben: du kümmerst dich um deine ausbildung, während er das kind betreut. schliesslich haben männer auch einen rechtsanspruch auf erziehungsurlaub. allerdings würde ich das dann auch von ihm mit fug und recht erwarten und nicht dass er kinderbetreuung als frauenkram abtut.

im krankheitsfall (des kindes) stehen dir 10 tage krankengeld zu, wenn du daheim bleiben musst. d.h. du bekommst kein geld vom arbeitgeber für die dauer der erkrankung, sondern die krankengasse zahlt krankengeld. das wäre in dem moment der fall, wo dein freund (ebenfalls) krank ist und sich nicht um das kind kümmern kann.

allerdings wird der arbeitgeber schon hinterfragen, wenn du oft daheim bleibst und dein partner genausogut auf das kind aufpassen könnte.

nun zur finanziellen seite: erstens mal beantragst du BAB (hast du ja getan).

bis über diesen antrag entschieden ist, zahlt das sozialamt weiter, reicht aber beim arbeitsamt einen ersatzanspruch ein. d.h. das sozialamt tritt in vorleistung und bekommt das geld aber ab antragsdatum vom arbeitsamt erstattet.

dein gehalt wird beim sozialamt angerechnet unter berücksichtigung diverser freibeträge. das bedeutet soviel wie, von 500 euro nettoeinkommen rechnet das sozialamt letztendlich 400 als einkommen an (als beispiel). das bedeutet, ein gewisser betrag ist anrechnungsfrei. (es soll ja auch ein anreiz da sein für hilfeempfänger wieder arbeiten zu gehen.)

bekommst du BAB, wird dies natürlich auch angerechnet. vielleicht fallt ihr dann tatsächlich aus der sozialhilfe raus, weil ihr ein den sozialhilfeanspruch übersteigendes einkommen habt. aber das ist dann ja auch egal, weil ihr unterm strich mindestens soviel haben werdet wie vorher mit sozialhilfe.

wie es mit wohngeldanspruch aussieht wenn du BAB bekommst, weiss ich nicht. es kann sein, dass das wohngeld pauschaliert im BAB satz enthalten ist. trotzdem wäre es möglich, dass dein freund und kind noch einen individuellen wohngeldanspruch haben. also, mal beim wohnungsamt nachfragen!

ein wort noch zum schluss: solltest du, aus welchen gründen auch immer, die probezeit nicht bestehen, oder die ausbildung abbrechen müssen... gibt es immer noch den weg zurück zum sozialamt. denn du bist die mutter des kindes und dürftest praktisch noch 2 jahre daheim bleiben. allerdings kann es in dem fall passieren, dass dein mann verstärkt zur arbeit herangezogen wird. wenn er keinen anspruch auf leistungen vom arbeitsamt hat, kann ihn das sozialamt in arbeit vermitteln (ich gehe jetzt von der stadt frankfurt aus, wo es nach wie vor trotz leerer kassen andere möglichkeiten zur arbeitsbeschaffung gibt als in einem kleinen dorf).

unter umständen kann man eine arbeitserlaubnis auch sehr schnell erwirken: das habe ich mal an einem morgen geschafft, dazu hat ein anruf von amt zu amt genügt und eine bescheinigung.

ich hoffe, damit konnte ich dir etwas helfen.

liebe grüsse, martina

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Wow..erstmal danke für deine Ausführliche Antwort...

Antwort von sandy21hh am 23.07.2003, 9:41 Uhr

Es wäre schön wenn mein Freund zur Arbeit herangezogen werden würde denn das ist was er unbedingt möchte..

Mit dem babysitten ist das leider auch nicht so einfach da mein Freund im August auch ne schulische Ausbildung antritt der Kleine geht in die Kita...
Er hat einen 8H platz und ich bin 11 h uas dem haus....

Also wird das hin bringen bei meiner mum hängen bleiben und das abhaolen an meinem freund..

Und ich werde ihn wahrscheinlich eine stunde am tag sehen können.. und kann ihm nicht mal mehr bieten als jetzt.. das macht mich wütend.

Wenn ich noch mal fragen darf wie genau habt ihr an einem tag ne arbeitserlaubnis bekommen??? Normalerweise muß man doch erst n job vorweisen können.. und den bekommt er nicht weil er keine AE hat.. das ist zum Mäuse melken...

Einen Lieben Gruß Sonja

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Re: Wow..erstmal danke für deine Ausführliche Antwort...

Antwort von bikermouse66 am 23.07.2003, 17:15 Uhr

Hab Dir schon im Baby und Job-Forum geantwortet.
Laß den Kopf nicht hängen und von blöden Sprüchen mancher Sachbearbeiter den Tag vermiesen.

LG
mousy

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Re: Wow..erstmal danke für deine Ausführliche Antwort...

Antwort von spiky73 am 23.07.2003, 19:46 Uhr

hallo sonja,

natürlich kann ich immer nur von der handhabe in der großstadt berichten (frankfurt), auf dem platten land sind die möglichkeiten zur beruflichen eingliederung vermutlich nicht so gross, obwohl dort die sachbearbeiter bestimmt auch mittel und wege zur verfügung hätten, jemanden in arbeit zu vermitteln.

der fall, den ich erwähnt habe... das hat nur geklappt, weil das sozialamt ihn durch das AVS-projekt (arbeit vor sozialhilfe) vermitteln konnte. die hilfeempfänger, die arbeiten können und keinen anspruch auf leistungen vom arbeitsamt haben, werden auf dem 2. arbeitsmarkt vermittelt, in stellen in den verschiedensten bereichen (von einfachen helfertätigkeiten, bis arbeiten im büro). der arbeitsvertrag ist befristet auf 12 monate, aber während der zeit sind die leute sozialversichert und haben anschliessend anspruch auf leistungen vom arbeitsamt, sind also für eine gewisse zeit aus der sozialhilfe draussen (oder bekommen nur noch ergänzende sozialhilfe).

dieser mensch wurde also auch vermittelt und als der arbeitsvertrag abgeschlossen werden sollte, fiel auf, dass die arbeitserlaubnis schon vor jahren abgelaufen war. wir hatten also berechtigtes interesse daran (als sozialamt), dass er eine neue ausgestellt bekommt. das ging dann auch wirklich ratzfatz.

und hier in frankfurt gibt es auch ein projekt für frauen ohne ausbildung mit kindern (ich weiss nicht, ob das nur alleinerziehende sind? ich schätze aber, das betrifft nur junge alleinerziehende). eine meiner ehemaligen klientinnen wurde dort auch vermittelt. sie fing ein betriebspraktikum an, mit der zusage, dass sie übernommen wird, wenn sie sich bewährt. das schöne an diesem projekt ist, dass diese ausbildungen in teilzeit stattfinden, d.h. die mütter arbeiten nur 30 wochenstunden. es wäre natürlich wünschenswert, wenn man dir etwas in der richtung anbieten könnte. z.b. ausbildung in teilzeit, dafür aber ausbildungsdauer 3 jahre? allerdings weiss ich nicht, wer dir darüber auskunft geben kann. dein zuständiges sozialamt? dein zuständiges arbeitsamt?

ich wünsche dir jedenfalls alles gute, und dass du die power hast, das ganze durchzuziehen. das ist mit kind doppelt schwer.

aber du solltest die denkweise ändern, dass du deinem kind trotz ausbildung (finanziell) nicht mehr bieten kannst als jetzt. das stimmt schon, aber andererseits investierst du damit auch in deine zukunft.

denn egal, ob eure liebe ein leben lang hält oder nicht, kinder sind heute ohne 2 einkommen kaum finanzierbar, und je besser deine ausbildung, desto mehr einkommen kannst du auch erzielen...

liebe grüsse, martina

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