Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 25.11.2005, 9:31 Uhr

Wohnungsablöse

Auch mein Tipp: Sprich unbedingt mit dem VERMIETER, denn der entscheidet, wer die Wohnung bekommt. Der Vormieter hat da im Grunde keine Aktien drin. Gerade Genossenschaftsohnungen sind doch eher für "arme Leute", die so eine Ablöse gar nicht zahlen können.

Meine Strategie bei sowas ist meistens, daß ich einen auf ganz blöd mache und mal schüchtern nachfrage, was denn die Genossenschaft zu der Ablöse sagt. Dann findest Du schon mal raus, ob sie davon überhaupt wissen. Und dann erklärst Du Deine Lage, drückst ein bissi auf die Tränendrüse, und ich gehe davon aus, daß Du die dann ganz schnell auf Deiner Seite hast.

Auch wirklich wichtig: Achte darauf, daß die Einbauten mit der Genossenschaft abgesprochen sind und geklärt ist, ob die die wieder zurückbauen mußt. Sonst hast Du beim Auszug den Ärger am Hals, weil Du u.U. nicht mal weißt, wie die Wohnung vorher ausgesehen hat. Eine Bekannte hat vor zwei Wochen einen Mietvertrag NICHT unterschrieben, weil der Vermieter in ihren Mietvertrag aufnehmen wollte, daß sie die Einbauten vom Vormieter bei Auszug wieder zurückbauen müßte. Ein Anwalt hatte ihr geraten, das so nicht zu unterschreiben, weil das praktisch garantiert Ärger bedeutet.

Viel Glück,
Elisabeth.

 
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