Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nicole-Mami am 25.11.2005, 5:02 Uhr

Wohnungsablöse

ALSO: wir haben uns auch gerade für eine Genossenschaftswohnung beworben und dort wird folgendes gemacht: Die Wohnungsabnahme erfolgt durch jemanden von der Genossenschaft und der setzt ein Protokoll auf, in dem steht, was der Vormieter alles zu tun hat, um die Wohnung in den Urzustand zurückzuversetzen.

Da genau liegt Deine Chance:

1. Vergibt die Wohnung nicht der Vormieter, sondern die Genossenschaft

2. Gibt es ein Übergabeprotokoll, in dem dieser Vormieter eben all die von Dir oben aufgezählten Dinge wieder entfernen muss

3. Kannst Du als Nachmieter mit dem Vormieter anhand des Protokolls eine sog. Übernahmevereinbarung machen und was Du nicht willst, muss er entfernen

Gerade im Hinblick auf die neu eingebaute Wand würde ich mir dieses Protokoll UNBEDINGT zu Gemüte ziehen, denn sonst darfst Du bei Auszug diese Wand auf Deine Kosten wieder rausreissen.

Sinn dieser Übernahme im Urzustand ist folgender:

Sollte die Wohnung nicht nahtlos vermietet werden können, gehen die Einbauten in das Eigentum der Genossenschaft über und werden an den nächsten Mieter mitvermietet: Sollte dann irgendetwas kaputt oder abgenutzt sein, muss die Genossenschaft das ersetzen, was natürlich auf die Dauer die sehr günstigen Mieten der Genossenschaftswohnungen erheblich anheben würde.

Fakt ist also, dass der gute Mann eine Menge Geld spart, wenn er diverse Dinge nicht wieder entfernen lässt und damit sollte der Abstand, den Du zahlen sollst mehr ein Obulus sein, als die Zahlung des tatsächlichen Wertes (für 7000 Euro kannst Du Dir auch alles neu machen lassen - nach DEINEM Geschmack). Darauf würde ich es ankommen lassen.

 
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