Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von charty am 20.05.2019, 14:45 Uhr

Wisst Ihr wie das ist und was würdet Ihr machen?

Das ist eine gute Idee mit dem Formular. Hier in der Schweiz brauchte ich noch nie seine Unterschrift: Als AE hast du quasi das alleinige Sorgerecht und kannst eigenständig handeln. Aber für die Verlängerung des Reisepasses brauchte ich jetzt seine Unterschrift bei den Behörden; den nächsten benötigt erst wieder, wenn sie schon volljährig ist.
Da meine Tochter aber in Deutschland in die Schule geht und dort auch gewissen Aktivitäten nachgeht, benötigte ich immer wieder einmal seine Unterschrift, wenn auch selten.

Das mit dem Unterhalt ist quasi nur proforma und Sammelmaterial für die Zukunft; Ist ein bisschen kompliziert, das jetzt zu schildern.
Bei dem ist nach wie vor nichts zu holen. Im Gegenteil, ihm steht das Wasser wieder bis zum Hals, was mit ein Grund sein wird, warum er nach Frankreich geht. Dort wartet er dann dezent auf das Ableben seiner Mutter (sie hatte wohl eine OP wg. Hautkrebs), da sein Vater ihm nichts mehr geben kann und mag. Das klingt hart, aber mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da und er hat es selbst auch schon mal zugegeben im Suff.
Als wir noch in D gelebt haben, habe ich nicht einmal UHV erhalten, weil ich zuviel verdient habe. Selbst die Halbschwester erhält "nur" noch Unterhaltsvorschuss im Gegensatz zu früher, da die Mutter auf regelmäßige Einnahmen angewiesen ist.
Und doch, der Unterhalt steht F immer noch zu, aber eigentlich aufgestockt um die erhöhten Lebenshaltungskosten hier in der CH-Region, wenn auch diese nicht so teuer sind wie z.B. in Zürich. Da würde der Herr aus sämtlichen Latschen kippen.

Es wird sich schon finden. Ich warte jetzt erst einmal ab und werde dann gegen Ende der Pfingstferien mal tätig, wenn er sich nicht gemeldet hat. Allerdings bin ich nicht scharf auf den Kontakt und hoffe, er sieht es dann nicht als "Einlenken", denn das ist es definitiv nicht.

Danke.

Vg Charty

 
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