Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 20.05.2019, 10:36 Uhr

Wisst Ihr wie das ist und was würdet Ihr machen?

Hmmmm, ganz ehrlich? Ich würde da überhaupt gar nichts mehr machen.
Wie oft ist es denn vorgekommen, dass etwas "gravierendes" war oder du eine Unterschrift gebraucht hättest? Vermutlich nicht so richtig oft...
Deine Tochter müsste altersmäßig ja auch schon fast auf der Zielgeraden zur Volljährigkeit sein und die Zeit bringt ihr ganz sicher auch noch rum.

Wenn du sagst, die Oma (also Mutter vom KV) geht nicht ans Telefon, dann klingt es zumindest so, als hättest du eine Telefonnummer und womöglich auch noch eine Adresse der Frau um ihn zu erreichen. Das genügt doch.

Zu der letzten Frage kann ich dir nicht weiterhelfen, unser ausländischer Vater von K1 hat die Unterhaltszahlungen zum 18. Geburtstag eingestellt. Da der Unterhalt von K2 durch das Amt im Ausland eingetrieben wird, werde ich da auch nach dem 18. Geburtstag kein Geld mehr sehen.
Müssten beide Kinder selbst einklagen, aber da steht der (finanzielle) Aufwand letztlich in keinem Verhältnis zum Nutzen...

 
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