Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 12.08.2003, 18:52 Uhr

wird jetzt immer schlimmer

Hi,

also wenn du es schriftlich hast, dann ist alles in Butter. Das kann man noch nicht mal als Böswillig von dir auffassen, du hast ja mit seinem Einverständnis alles geplant, es prima hinbekommen. Und ein Richter würde ihm auch einen Vogel zeigen, das er es sich 2 Wochen vorher doch noch anders überlegt.

So ja nun nicht.

Setz dich mit deinem RA in Verbindung wenn du einen hast, soll er sich damit rumärgern.

Alles Gute,

fusel

 
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