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Geschrieben von 3 mal mami am 26.09.2005, 13:29 Uhr

Wird die Kindesunterhaltszahlung nach erneuter eheschließung neu berechnet?

Hatte schon letzte Woche hier diese Frage gepostet vll kennt sich ja doch noch jemand aus:

es geht um meine Schwiegermutter:

Sie bezieht Rente
Ihr lebensgefährte hat aus erster Ehe 2 kinder und zahlt unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

Zu meiner Frage wenn die 2 heiraten, wird der Unterhalt dann neu berechnet?
Wenn ja wie?

Kann es sein das durch die Rente meiner Schwiegermutter sich der Kindesunterhalt den der Vater zahlt erhöht?

Oder wird durch die tatsache das er Ihr ja dann unterhaltspflichtig ist der Unterhalt unter Umständen gekürzt?

Ich würd mich freuen wenn dazu jemand was weiß

 
7 Antworten:

Re: Wird die Kindesunterhaltszahlung nach erneuter eheschließung neu berechnet?

Antwort von RainerM am 26.09.2005, 13:47 Uhr

hi,
handelt es sich umeinen Mangelfall?

Die Rente der Ehefrau dürfte nur dann eine Rolle spielen, ansonsten würde eine Heirat am Kindesunterhalt nichts ändern.

Im Magelfall könnte man dem Ehemann verminderte Kosten der Haushaltsführung unterstellen und den Selbstbehalt kürzen.

Von alleine wird nsowieso nicht neu berechnet, erst auf Antrag einer Seite.

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Was wäre denn ein mangelfall?

Antwort von 3 mal mami am 26.09.2005, 14:36 Uhr

Also meine Schwiegermutter erhält Rente weil sie erwerbsunfähig ist.
Sie ist nun mit ihrem Lebensgefährten zusammen gezogen und ziehen es in Betracht zu heiraten irgendjemand hat den beiden nun aber den Floh ins Ohr gesetzt , dass er dann mehr unterhalt zahlen müsste für seine Kinder , da ja dann mehr verdienst da wäre.
Aber sie bekommt ja nur die Rente knapp 700 Euro

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Re: Was wäre denn ein mangelfall?

Antwort von RainerM am 26.09.2005, 15:59 Uhr

hi,

ein Mangelfall liegt vor, wenn derr Unterhaltsprlichtige nicht in der Lage ist, den angemessenen Unterhalt zu zahlen, da ihm soinst weniger als der Selbstbehalt verbleibt.

Das Einkommen des Partners hat normalerweise keinen Einfluss auf die Unterhaltshöhe.

Nur wenn der Unterhalt gekürzt wurde, weil der Pflichtige sonst weniger als seinen notwendigen Selbstbehalt behalten würde (770€ nicht erwerbstätig, 890€ bei Erwerbstätigkeit) dann würde ihm wegen des gemeinsamen Hausstandes (man muss also noch nicht einmal verheiratet sein, nur einen gemeindsamen Haushalt führen) der Selbstbehalt gekürzt werden, da er ja "Ersparnisse" hat, und der UNterhalt würde höher werden.... also hätte indirekt das Einkommen der Partnerin einen EInfluss.

Ich frage mich aber viel mehr, ob der Bezug der rente der Frau erhalten bleibt, oder ob sie evtl. da was verliert.... evtl. wäre das nur bei Witwenrente so.

Gruss

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Re: Was wäre denn ein mangelfall?

Antwort von 3 mal mami am 26.09.2005, 18:41 Uhr

danke für deine antworten rainer , ich geb ihr das so mal weiter

liebe grüüüße

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Bei StKl. 3 evtl.....

Antwort von desireekk am 26.09.2005, 20:09 Uhr

Hallo!

Nun, wenn er nach der heirat StKl. 3 nimmt hat er mehr netto.
Und damit darf er dann evtl. mehr Untrerhalt zahlen.
Wobei evtl. die dritte unterhaltberechtigte Person (=die neue Ehefrau) wieder gegen gerechnet würde...

Viele rüße

Désirée

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Re: Bei StKl. 3 evtl.....

Antwort von geiz_ist_geil am 26.09.2005, 21:03 Uhr

Also, das Einkommen des Ehepartners wird bei der Unterhaltsberechnung mitberechnet, es kann also sein, das er dann mehr Unterhalt zahlen muss.

Aber vorher würde ich abklären, ob sich die Rente der Frau vermindert, da er ihr gegenüber ja in dem Fall unterhaltspflichtig ist, (evtl. sogar schon bei gemeinsamer Haushaltsführung), also unbedingt Veränderungsmitteilung an den zuständigen Rententräger schicken!!!

Sollte sich die Rente vermindern, und damit auch das Einkommen des Mannes, weil er dann mehr für Miete usw. zu zahlen hat, kann es auch sein, das er weniger zahlen muss.

Zahlt er denn selbst oder Unterhaltsvorschusskasse? Wenn er selbst zahlt und weiterhin problemlos den Satz zahlen kann wie bisher, würde ich abwarten ob die Kindesmutter mehr Unterhalt verlangt, dann wird es ja neu berechnet. Zahlt die Unterhaltsvorschusskasse muss der Mann jede Veränderung sofort melden auch den Umzug in gemeinsame Whg, dann wird auch neu berechnet.

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Re: Bei StKl. 3 evtl.....

Antwort von 3 mal mami am 27.09.2005, 7:47 Uhr

Danke für die Infos , ich geb das an meine Schwiegermama weiter.

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