Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 09.09.2004, 16:26 Uhr

Wird der Unterhalt von der Sozialhilfe abgezogen?

Hallo,

ja, in vollem Umfang, und das ist auch richtig so. :-)

Bei Soizialhilfe wird ja zunächst einmal Euer bedarf errechnet, das ist der Betrag, der Euch zur Verfügung stehen muß, aus welchen Quellen auch immer.
Dem werden dann diverse Einnahmen gegenübergestellt: Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuß usw. Wenn alle Einnahmen zusammen den vorher ermittelten Bedarf nicht erreichen, so wird die Differenz als Sozialhilfe geleistet.

Das Erziehungsgeld ist ein Sonderfall, es wird NICHT auf die Sozialhilfe angerechnet.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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