Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von mamimit22 am 09.09.2004, 16:05 Uhr

Wird der Unterhalt von der Sozialhilfe abgezogen?

Ich bin nun alleinerziehend. Wenn ich Sozialhilfe bekomme, wird mir der Unterhalt vom Kindesvater davon abgezogen???
( 200€ )
DAnke!

 
3 Antworten:

Re: Wird der Unterhalt von der Sozialhilfe abgezogen?

Antwort von Ralph am 09.09.2004, 16:26 Uhr

Hallo,

ja, in vollem Umfang, und das ist auch richtig so. :-)

Bei Soizialhilfe wird ja zunächst einmal Euer bedarf errechnet, das ist der Betrag, der Euch zur Verfügung stehen muß, aus welchen Quellen auch immer.
Dem werden dann diverse Einnahmen gegenübergestellt: Arbeitslosengeld, Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt/Unterhaltsvorschuß usw. Wenn alle Einnahmen zusammen den vorher ermittelten Bedarf nicht erreichen, so wird die Differenz als Sozialhilfe geleistet.

Das Erziehungsgeld ist ein Sonderfall, es wird NICHT auf die Sozialhilfe angerechnet.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wird der Unterhalt von der Sozialhilfe abgezogen?

Antwort von mamimit22 am 09.09.2004, 16:41 Uhr

Also erstens habe ich gehört, dass einer alleinerziehenden Mutter 40% mehr Bedarf zusteht!

2.) eine bekannte von mir bekommt 330€ Sozialhilfe, reziehungsgeld, kindergeld und 150€ Unterhalt! Und ihr wird der unterhalt nicht abgezogen!

Ist da denen ein Fehler unterlaufen oder ist das schon richtig so?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wird der Unterhalt von der Sozialhilfe abgezogen?

Antwort von Ralph am 09.09.2004, 17:28 Uhr

Es gibt Mehrbedarfe für Alleinerziehende, das habe ich ja auch gar nicht in Abrede gestellt.
Ich habe geschrieben, daß dem ermittelten Bedarf die Einnahmen gegenübergestellt werden.

Mir kommt das, was Deine Freundin bekommt, etwas gering vor. 330,- € Sozialhilfe + 150,- € Unterhalt + 154,- € Kindergeld... 634,- € für eine Alleinerziehende mit Kind... es sei denn, sie lebt mietfrei.

Sollte der Unterhalt nicht angerechnet worden sein, wäre das ein Fehler... das aber kann ich mir, ehrlich gesagt, gar nicht vorstellen. Woher weißt Du, daß der Unterhalt nicht angerechnet wurde? Taucht er im bescheid unter Einkommen des Kindes wirklich nicht auf??

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.