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Geschrieben von Najana am 25.09.2004, 18:37 Uhr

Wie wird der Mindestunterhalt berechnet??

Hallo,

trotz Tabellen verstehe ich nicht ganz wie der Mindestunterhalt errechnet wird.

Nimmt man für 2 Kinder 1x den Betrag von 199 € (unterste Stufe) und 241 € an, muss ich davon jeweils 77 € (1/2 des Kindergeldes )abziehen???

Also 199-77=102 € Mindestunterhalt???

Was wenn der eigentliche Unterhaltssatz eiegntlich höher liegt oder bzw. selbst der Mindesunterhaltsatz nicht gezahlt wird, muss ich dann dennoch die 77 € abziehen, so dass derjenige, der nicht mal den Mindestunterhalt zahlt, dennoch nur 102 € zahlen müsste???

Ist vielleicht etwas unlogisch von mir geschrieben.

Najana

 
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