Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 180605 am 08.04.2005, 17:20 Uhr

wie ist das wenn,

frau und mann net verheiratet sind und ein kind bekommen, dann dürfte ja der mann nur dann das sorgerecht bekommen wenn frau zustimmt, oder hat er das dann trotzdem? er dürfte dcoh dann eigentlich nur ein umgangsrecht haben oder? es geht hierbei um meine schwester, sie ist jetzt in der 16.ssw, hat aba leider kein internet, und überlegt ob heirat oder nicht heirat zumal sie schon 1 uneheliches kind hat, und dank dem vater dazu ständig das jugendamt wegen der beistandschaft im nacken sitzt, das will sie diesmal net wieder haben...

bitte um hilfe...

180605

 
6 Antworten:

Re: wie ist das wenn,

Antwort von 3 mal Mami am 08.04.2005, 18:17 Uhr

Man kann im Vorfeld wenn sie das wünscht schon beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung machen wenn sich beide einig sind bzw. sicher , das er der papa ist und dort kann man das mit sorgerecht auch gleich klären lassen.

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Re: wie ist das wenn,

Antwort von 180605 am 08.04.2005, 18:58 Uhr

ja da werde ich meine schwester mal hinschicken...

danke dir

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Re: wie ist das wenn,

Antwort von Heidrun07 am 08.04.2005, 20:34 Uhr

das Jugendamt kann sie aber auch nicht zwingen eine Beistandschaft zu unterschreiben. Das ist freiwillig und soll eine hilfestellung für Alleinerziehende sein wen der Vater keinen Unterhalt zahlt. Lieben Gruß Heidi

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an:Heidrun07

Antwort von 3 mal Mami am 09.04.2005, 9:42 Uhr

Wer sagt denn was von zwingen??
Ich habe lediglich geschrieben dass man das auch schon während der SS beim Jugendamt KLÄREN kann die Entscheidung was u. wie es geklärt wird liegt immer bei der Mutter

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Re: an:Heidrun07

Antwort von Heidrun07 am 09.04.2005, 10:42 Uhr

guten Morgen 3 mal Mami war nur die Antwort auf

und dank dem vater dazu ständig das jugendamt wegen der beistandschaft im nacken sitzt,

das was du gesagt hast war voll OK wünsche dir noch ein schönes Wochenende

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habe ein Kind eines verheirateten Mannes...bei mir

Antwort von SüßeMaus am 09.04.2005, 12:32 Uhr

war es so, dass er die Vaterschaftanerkennungsurkunde unterschrieben hat, wg den Unterhaltes. Die Beistandschaft des Jugendamtes ist lediglich ein Angebot für Alleinerziehende. Und sie sitzen einem nicht im Nacken- wer redet denn so einen Schwachsinn. Kannst mich ja unverbindlich mal anmailen, wenn du magst.Ich weiß ja nicht wie es bei deiner Schwester aussieht, lebt sie mit dem Mann zusammen? Da spielen dann viele Aspekte eine Rolle.....

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