Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 27.02.2013, 21:23 Uhr

Wie finden Behörden einen Obdachlosen?

Danke, ja ist sie. Wurde allerdings auf heute verschoben (Notfall hat den OP Plan durcheinander gebracht), und dementsprechend schmerzt es noch ordentlich. Bin froh, das a) meine Tagesmutter heute da war und b) meine Großen sich anschließend um den Kleinen gekümmert haben und er ausnahmsweise durch den veränderten Tagesablauf schon seit 2 Stunden schläft :-)

Ich wohne in meinem Elternhaus im Obergeschoss. Daraus hatten die eine Zeitlang zwei Wohnungen gebastelt. Er ist dann offiziel in die 2. eingezogen. Später wurde die Trennungsmauer wieder geöffnet... Nun hat die Gemeinde diese gemeinsame Zeit in zwei seperate Haushaltsbescheinigungen und unbürokratisch einen Vermerk gemacht (ist halt ein Dorf).
Ich hatte nämlich immer irgendwelche Vollstreckungsbeamten oder Gerichtsvollzieher vor der Tür, die Geld haben wollten. Eben weil er dieselbe Adresse hat.
Inzwischen wissen die "Personen" aber Bescheid, das er keine gültige Meldeadresse hat, unter der er anzutreffen ist und kommen mich nicht mehr besuchen.

In der Haushaltsbescheinigung steht er nicht mit drin, das gibt also keine Probleme.

Es gibt ja eine Vaterschaftsanerkennung aber kein gemeinsames Sorgerecht. Letzteres wird sich auch nicht ändern.

 
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